19. Wie hoch ist der prozentuelle Anteil jener Personen, denen knapp vor Erreichen des Frühpensionsalters wegen langer Arbeitslosigkeit vom AMS tatsächlich konkrete Arbeitsplatzangebote unterbreitet wurden, und bei wie vielen kam es danach auch zu Einstellungen?
Zumindest einer der Regierungspartner rühmt sich derzeit in einer Aussendung an Arbeiterkammerwahlberechtigte der Umsetzung der ‚Aktion Fairness‘.
20. Stimmt es, dass die geplanten Maßnahmen im Bereich der Entgeltfortzahlung keine Angleichung der Rechte der ArbeiterInnen an jene der Angestellten bringen, sondern nur eine Annäherung?
21. Stimmt es, dass der kümmerliche Rest des Paketes mit einer Verschlechterung der Urlaubsbestimmungen für alle ArbeitnehmerInnen verbunden ist?
22. Halten Sie es für gerechtfertigt, Zahlungen der Arbeitgeber an den Entgeltfortzahlungsfonds mit reduzierten Leistungen – nur der Arbeitgeber! – an die Krankenversicherung aufzurechnen?
23. Wie hoch werden die Mehrbelastungen / Einsparungen auf Seiten der Arbeitgeber durch das gesamte Paket sein?
24. Wie hoch schätzen Sie die Mehrkosten in der Arbeitslosenversicherung, welche durch die Verkürzung der Urlaubsentschädigungen bei Auflösung des Dienstverhältnisses entstehen werden?
25. Wann plant diese Regierung die restlichen Bestimmungen der ‚Aktion Fairness‘ in Angriff zu nehmen und damit der anachronistischen Ungleichbehandlung von ArbeiterInnen und Angestellten ein Ende zu bereiten?
Die von Ministerin Sickl und Ihnen in Zusammenarbeit mit Experten ausgearbeitete und geplante Pensionsreform ging diese Woche in Begutachtung, während gleichzeitig noch Gespräche mit den Sozialpartnern geführt werden. Die Eckpfeiler der Reform sind jedoch nach Aussagen mehrerer Regierungsmitglieder, insbesondere auch von Ihnen selbst, nicht mehr verhandelbar.
26. Finden Sie es korrekt, Sozialpartnerverhandlungen erst zu einem Zeitpunkt aufzunehmen, wenn nicht mehr verhandelbare Eckpfeiler der Reform festgelegt sind?
27. Wann plant diese Regierung Maßnahmen zu setzen, welche eine eigenständige Absicherung aller Menschen im Alter gewährleisten?
28. Ist diese Regierung tatsächlich der Meinung, dass Maßnahmen, die im Sommer 2000 beschlossen werden und Verschlechterungen ab Oktober desselben Jahres bringen, mit dem Vertrauensgrundsatz vereinbar sind?
29. Wie lange kann die Bevölkerung nach der Beschlussfassung auf ein Gleichbleiben der Bestimmungen des Pensionsrechts vertrauen, beziehungsweise wann ist mit neuerlichen Verschlechterungen zu rechnen?
30. Wie viele Personen werden von der Streichung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit voraussichtlich betroffen sein, und bei wie vielen davon wird es voraussichtlich nur zu einer Verlängerung der Arbeitslosenzeit kommen?
31. Wie hoch werden die zusätzlichen Kosten für die Arbeitslosenversicherung erwartet, welche daraus resultieren, dass Menschen, die keine Arbeit mehr bekommen, nicht in vorzeitige Pension gehen können?
32. Wie erklären Sie die Sinnhaftigkeit einer Ausdehnung des Arbeitslosengeldbezugs für ältere ArbeitnehmerInnen angesichts der Zielsetzung, die Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren und auch in Anbetracht der immer wieder durch Sozialschmarotzerdebatten geschürten Stigmatisierung von Langzeitarbeitslosen?