33. Wird die vorzeitige Pension wegen Arbeitslosigkeit in Zukunft gleich gehandhabt werden wie bisher, oder ist auch in diesem Bereich mit Veränderungen (nicht unbedingt auf gesetzlicher Ebene) zu rechnen?
34. Die Bundesregierung rühmt sich, dass Männer nach 45 Beitragsjahren jedenfalls in Pension gehen können. Wie kommentieren Sie den Umstand, dass Schätzungen bei den zuständigen Pensionsversicherungsanstalten ergeben haben, dass von der vielgerühmten Regelung derzeit in ganz Österreich nur 7 Männer betroffen wären?
35. Wie hoch erwarten Sie die Zahl jener Frauen, die nach 40 Beitragsjahren jedenfalls in Pension gehen können?
36. Wäre es Ihrer Meinung nach gerechtfertigt, Arbeitslosenzeiten, für welche ja bereits tatsächlich Beiträge geleistet werden, in Beitragszeiten umzuwandeln?
37. Bisherige Regierungen haben zumindest verbal immer einer Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme das Wort geredet. Welche Maßnahmen wird diese Bundesregierung setzen, um eine echte Harmonisierung in Angriff zu nehmen, und welchen Zeithorizont sehen Sie dafür?
Im Bereich der Sanierung der Krankenkassen ist die Regierung auf Grund öffentlichen Drucks von einem Teil ihrer geplanten Maßnahmen abgegangen, nicht jedoch von ihrem unsozialem Standpunkt, die Selbstbehalte auszubauen. Selbstbehalte haben eine regressive Wirkung, das heißt, sie belasten Personen mit geringen Einkommen ungleich mehr als Personen mit höheren Einkommen. Selbstbehalte bestrafen außerdem Krankheit und kranke Menschen und verstoßen gegen das grundlegende Prinzip einer sozialen Krankenversicherung, wonach alle Versicherten gemeinsam für die Krankheitskosten aufkommen.
38. Ziehen Sie die sozial ungerechten und unsolidarischen Selbstbehalte nur deshalb einer Beitragserhöhung vor, weil Sie damit Ihre Klientel bedienen können und auch in gerechtfertigten Fällen keine Lohnnebenkostenanhebungen vornehmen wollen?
39. Wie hoch sind die Mehreinnahmen, welche durch die Einführung des Selbstbehalts erzielt werden, in Prozent des benötigten Einsparungspotentials, und in welchem Ausmaß würde das einer Lohnnebenkostenanhebung entsprechen?
40. Was wird diese Regierung unternehmen, um die bei den Gebietskrankenkassen angefallenen Schulden der ArbeitgeberInnen (inklusive ArbeitnehmerInnenanteil!) einzutreiben und in Zukunft zu verhindern?
Trotz herber Kritik zumindest eines der Regierungspartner an der zu weit verzweigten Organisation der Sozialversicherungen ist keine diesbezügliche Reform in Sicht. Es soll jedoch mittels einer überfallsartigen, nicht ausreichend durchdachten gesetzlichen Regelung der vorhandene Proporz in den Sozialversicherungsanstalten nicht aufgelöst, sondern nur in seiner Zusammensetzung verändert werden.
41. Durch welche Maßnahmen werden Sie versuchen, die Zahl der Direktorenposten in den von der ÖVP dominierten Sozialversicherungsanstalten auf ein vertretbares Maß zu senken?
42. Halten Sie es wirklich für vertretbar, dass etwa in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft beziehungsweise der Bauern die Versicherten ihre Vertreter zur Gänze selbst bestimmen, während die Selbstverwaltung der Versicherten bei den unselbständig Beschäftigten in der Unfallversicherung zur Hälfte, in den Krankenkassen zu einem Drittel von der Arbeitgeberseite mitbestimmt wird?
43. Welche strukturellen Maßnahmen plant diese Regierung in diesem Bereich?
Sie haben in letzter Zeit durch Aussagen aufhorchen lassen, dass Frauen nach der Karenz keinerlei Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben sollen.