dazu gemeint hat – gestern erklärt, es gibt Zuverdienstgrenzen. Die sollen höher sein als die Geringfügigkeitsgrenzen. Wie hoch, wissen wir nicht.
Nehmen wir einmal an, man darf während der Kinderbetreuungszeit mehr als die Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, und dieses monatliche Einkommen wird auch auf das Jahr gegengerechnet. Nehmen wir also an, Herr Khol, pro Jahr darf man 100 000 S dazuverdienen, egal, ob in einem Monat, in zwei Monaten oder in zwölf Monaten. Nehmen wir das an! Dann heißt das: Eine Frau, die mit dem Kinderbetreuungsgeld nicht auskommen kann, weil sie Alleinerzieherin ist, weil sie allein stehend ist, oder die deshalb nicht damit auskommen kann, weil auch der Mann nur über ein geringes Einkommen verfügt, die also arbeiten gehen muss und die ein Einkommen erhält, das über dieser Zuverdienstgrenze liegt – etwa eine BILLA-Verkäuferin mit 10 000 S; nehmen wir das Beispiel einer BILLA-Verkäuferin –, erhält kein Kinderbetreuungsgeld.
Stellen Sie sich das vor! Das ist Ihre Politik? Gleichwertigkeit? Wahlfreiheit? – Herr Bundesminister! Sie haben gesagt, es soll nur die Wahlfreiheit ermöglicht werden. Herr Bundesminister! Sie waren es, der gesagt hat, alle Mütter sollen es erhalten, unabhängig davon, ob sie berufstätig sind oder nicht. Und jetzt nehmen Sie ausgerechnet denen, die berufstätig sein müssen oder wollen, das Kinderbetreuungsgeld weg!? Das ist Ihre Politik! (Beifall bei den Grünen.)
Und das heißt: Kein Kinderbetreuungsgeld für alle. Das ist der Bruch eines Versprechens, das beide Parteien gegeben haben. Kein Kinderbetreuungsgeld für alle. Das ist Ihre klare Aussage. Seit gestern kennen wir sie. (Abg. Mag. Schweitzer: Sie haben es nicht verstanden!)
Es geht aber noch weiter, meine Damen und Herren. Bisher war es so, dass Alleinerziehende eineinhalb Jahre Karenzurlaub gehabt haben. Das war uns zu wenig, das war Ihnen, also den Freiheitlichen, zu wenig. Das geht nicht an die Adresse der ÖVP, die hat sich immer relativ klar gegen die Alleinerziehenden ausgesprochen. Und jetzt sagen Sie: Sie erhalten zwei Jahre. Das ist doch mehr als eineinhalb Jahre! Stimmt es, Herr Kollege Schweitzer? Zwei Jahre sind mehr als eineinhalb Jahre. Aber was Sie nicht sagen, ist, dass Sie ihnen die Sondernotstandshilfe nehmen. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Das stimmt nicht, Herr Kollege!) Die Alleinerziehenden hatten die Möglichkeit, die Sondernotstandshilfe darüber hinaus für die Dauer eines Jahres zu beanspruchen, also unter bestimmten, sehr eng begrenzten Voraussetzungen insgesamt zweieinhalb Jahre beim Kind zu sein, wenn keine andere Kinderbetreuungsmöglichkeit gegeben war.
Und was macht die Bundesregierung? – Der Bundesminister ruft mir zu, dass das nicht stimmt, aber da gibt es eine Aussendung des AMS-Chefs Buchinger vom 31. März (Abg. Mag. Schweitzer: Wer ist der Herr Buchinger?), die über das hinaus geht, und auch die Antwort Ihres Ministeriums geht über das hinaus. (Abg. Mag. Schweitzer: Wer ist der Herr Buchinger?) Am 31. März sagt der Herr Buchinger, er befürchtet, dass durch das Kinderbetreuungsgeld für alle, das ohnehin nicht für alle ist, Mehrkosten für die Arbeitslosenversicherung entstehen, weil im Gegensatz zu jetzt die Frauen nach diesen zwei Jahren nicht nur Anspruch auf Notstandshilfe, sondern auch auf Arbeitslosengeld hätten. Und was meint das Wirtschaftsministerium in seiner Antwort? – Das waren ja nicht Sie, sondern das Büro des Ministers hat geantwortet: Es wird zu keinen zusätzlichen Mehrkosten kommen.
Herr Bundesminister! Das heißt aber ganz klar: Sie streichen den Frauen, wenn sie nach diesen zwei Jahren schon nicht in den Beruf einsteigen können, in Zukunft auch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zu beziehen. Und das machen Sie mit einem Trick, mit einem einfachen Trick, nämlich mit der Rahmenfristerstreckung, die diesen Personen nicht mehr gewährt werden wird.
Das ist Ihre Antwort: die Frauen mit technischen, mit juristischen Tricks aus dem Arbeitsmarkt, aus der Möglichkeit einer sozialen Sicherung hinauszudrängen. Damit wird das Kinderbetreuungsgeld leider noch viel mehr, als wir das befürchtet haben, zu einer Ausstiegsfalle für die Frauen. Die berufstätigen Frauen erhalten es, wenn sie über die Zuverdienstgrenze dazuverdienen, sowieso nicht mehr, Teilzeitkarenz wird dadurch de facto unmöglich. Gleichzeitig wird Frauen, wenn sie wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen und keinen sicheren Job haben,