Das Programm für Langzeitarbeitslose "Integra": Sie haben es an anderer Stelle schon sehr oft kritisiert, und es ist Teil Ihrer schriftlichen Anfrage. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger! Es ist traurig, dass wir in Österreich 23 000 bis 24 000 Langzeitarbeitslose haben; das sind diejenigen Menschen, die über ein Jahr ohne Beschäftigung sind. Aber es ist ein Erfolg, gleichzeitig sagen zu können, dass es insgesamt um 30 Prozent weniger als vor einem Jahr sind.
Und wenn von diesen Langzeitarbeitslosen auf Grund bestehender Programme unter dem Titel BESEP und anderen ohnehin 13 000, 14 000, 15 000 Langzeitarbeitslose pro Jahr in reguläre Beschäftigungsverhältnisse gebracht werden, mir aber die Experten und auch die persönliche Praxis sagen, es gibt aber viele tausend Langzeitarbeitslose, bei denen das nicht in einem Schritt funktioniert. Da bedarf es eines Zwischenschrittes, um Beschäftigung zu finden. Ich meine daher, dass die Schaffung des Programms "Integra" zur besseren Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt etwas Positives und Wichtiges ist und genau den Interessen dient, die eigentlich Sie vertreten müssten, sehr geehrter Herr Abgeordneter. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Bevor ich zur Beantwortung dieser, glaube ich, insgesamt 57 Fragen komme, noch zum Thema Kinderbetreuungsgeld, weil das, was Sie hier an Falschem gesagt haben, sehr geehrter Herr Abgeordneter, dringend einer Korrektur bedarf. Völlig richtig hat meine Kollegin, Frau Sozial- und Familienministerin Sickl, davon gesprochen, dass es eine Zuverdienstgrenze geben soll. Herr Abgeordneter Öllinger, Sie sind so lange im Hohen Haus, und ich weiß Ihre sachliche Kompetenz so weit zu schätzen, Sie wissen, dass es auch heute eine Zuverdienstgrenze beim Karenzgeld gibt. No na! Bloß kommt diese Zuverdienstgrenze heute de facto einem Arbeitsverbot gleich. Das ist die Geringfügigkeitsgrenze von 3 977 S plus einer gewissen Einschleifregelung, die leider Gottes niemand versteht, weil sie so kompliziert ist.
Heute haben Sie ein Zuverdienstverbot für Frauen, und das wollen wir in Zukunft öffnen. Das wollen wir mit vernünftigen, höher angesetzten Zuverdienstgrenzen in Richtung mehr Wahlfreiheit öffnen, aber nicht schrankenlos öffnen. Das wäre nicht sinnvoll, weil dann das Kinderbetreuungsgeld der Zukunft allzu leicht zu Mitnahmeeffekten einladen würde, ganz egal, ob das nun Frauen oder Männer sind. Es geht uns schon darum, die Kinderbetreuung innerhalb der eigenen Familie zu optimieren und Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Nie und nimmer, auch nicht bei der Ausarbeitung der Regierungsvereinbarung, war davon die Rede, dass diese Zuverdienstgrenzen ersatzlos gestrichen werden sollten, weil das auch nicht sinnvoll ist. Deswegen ist das, was Sie hier formuliert haben, schlicht und einfach nicht richtig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Weiters nicht richtig, Herr Abgeordneter Öllinger, ist Ihre Behauptung, diese Maßnahme wäre gezielt gegen Alleinerzieherinnen gerichtet. Ganz im Gegenteil, Herr Abgeordneter! Erstens ist die Verlängerung von 18 auf 24 Monate natürlich auch im Interesse von Alleinerzieherinnen – wiederum no na! –, und zum Zweiten: Wer hat denn in Zukunft die Chance, weil eben der Partner nicht da ist, vielleicht Alimente nicht zahlt, was auch immer, gerade durch eine Ausweitung der Zuverdienstgrenzen auf ein vernünftiges Niveau, beispielsweise Kinderbetreuung, Kinderbetreuungsgeld und das Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung zu vereinbaren? – Gerade Alleinerzieherinnen! Also wenn jemandem diese Maßnahme nützt, dann sind das die Alleinerzieherinnen. Ich bin sehr für politische Kritik, ich bin sehr für Kritik der Opposition, aber sie sollte nicht zu 100 Prozent falsch sein, wie das bei Ihnen der Fall ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Und ein Letztes, sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger: Sie unterstellen mir und dieser Bundesregierung, es würde Arbeitslosengeldanspruch gestrichen, es würde die Sondernotstandshilfe gestrichen. Ich weise auch das kategorisch zurück. Selbstverständlich soll es auch in Zukunft so sein, dass jemand, der heute in Karenz geht, in Zukunft Kinderbetreuungsgeld beansprucht, im Anschluss daran nicht automatisch Arbeitslosengeld kassieren kann. Das wird auch in Zukunft so sein, weil es auch heute so ist, außer es wurden entsprechende Arbeitslosenversicherungsbeiträge während der Kinderbetreuung eingezahlt. Das wäre dann etwas anderes. Aber aus der Zeit vor der Geburt eines Kindes heraus wird jedenfalls auch in Zukunft, so wie auch heute schon, kein Anspruch auf eine Arbeitslosengeldzahlung nach Inanspruchnahme des