Karenzgeldes und der Karenzzeit möglich sein. Aber selbstverständlich bleibt es bei der Möglichkeit, gerade für Alleinerzieherinnen oder auch für sehr einkommensschwache Paare, Sondernotstandshilfe in Anspruch zu nehmen, Sondernotstandshilfe, die keinesfalls gestrichen wird. Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen. (Abg. Öllinger: Koalitionsabkommen! – Abg. Haller: Das steht überhaupt nicht drin!)
Dann lesen Sie es bitte korrekt! Es geht dabei um eine Integration der Sondernotstandshilfe, weil es mich, ehrlich gesagt, schaudert, wenn man jungen Frauen und Müttern zumutet, nach der Karenzzeit, wenn sie das brauchen, in den Sondernotstand zu gehen, also nicht nur in den Notstand, sondern sogar in den Sondernotstand; noch schlimmer.
Das ist von der Begrifflichkeit her schrecklich, und deshalb wollen wir das von der Begrifflichkeit her in die Kinderbetreuung integrieren, aber von den Zahlen, vom Anspruch her bleibt das selbstverständlich aufrecht. – und Sie wissen das ja ohnehin ganz genau. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Ich wüsste Ihnen noch manches zu entgegnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter, aber der Herr Präsident mahnt mich, an die Beantwortung der 51 Fragen zu gehen, weil sonst meine Zeit allzu sehr überschritten wird. Aber ich kann nichts dafür, dass Sie mir 51 Fragen gestellt haben. Es hätten ja auch fünf, sechs oder acht sein können.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zur Frage 1:
Die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit wird nicht ersatzlos gestrichen. Ab 1. Oktober 2000 erhalten auch jene Personen eine vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit, die aus gesundheitlichen Gründen am Arbeitsmarkt als unvermittelbar gelten. Ein großes Begleitpaket mit Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer ist vorgesehen; es ist im Übrigen auch heute Nacht in Begutachtung gegangen.
Zur Frage 2:
Es ist nicht beabsichtigt, für Personen, die Kinderbetreuungszeit in Anspruch genommen haben, die Sondernotstandshilfe, wie ich das schon gesagt habe, nicht geltend werden zu lassen. Der Anspruch bleibt wie im derzeitigen System aufrecht.
Zur Frage 3:
Die prinzipielle Zuständigkeit liegt da beim Bundesminister für Inneres. Es besteht jedenfalls inhaltlich kein Zusammenhang zwischen notwendigen Einsparungen im Bereich des Zivildienstes und dem Arbeitstrainingsprogramm "Integra" zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt.
Zur Frage 4:
Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen gegen die Arbeiterkammer. Prinzipielle Einsparungen müssen mit den Betroffenen in der Kammer ausdiskutiert werden, und genau so habe ich das auch in dem "Kurier"-Interview, das von Ihnen zitiert wurde, gesagt. Ich habe niemals kategorisch ausgeschlossen, dass es zu Beitragssenkungen kommt – ganz im Gegenteil! Ich hoffe, dass es zu solchen kommt. Ich sage dazu später noch etwas.
Die Wirtschaftskammer hat ihre Bereitschaft signalisiert. Auch die Regierung muss im Übrigen dem übergeordneten Ziel der Budgetkonsolidierung, nämlich 15 Prozent Einsparung bei den Ermessensausgaben, gerecht werden. So meine ich, dass auch innerhalb der Kammern Einsparungspotenzial vorhanden sein müsste.
Zur Frage 5:
Durch das Programm "Integra" werden Arbeitstrainingsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose begründet. Dabei handelt es sich keinesfalls um Dienstverhältnisse, sondern vielmehr um Integrationsmaßnahmen, bei denen Qualifizierungselemente mit praktischer Arbeit verbunden sind,