Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 94

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rungen bei der Entgeltfortzahlung gegenüber. In Summe ergibt sich ein budgetärer Mehraufwand von rund 270 Millionen Schilling.

Zur Frage 25:

Der Bundesregierung ist auch die Angleichung der unterschiedlichen Kündigungsfristen und Termine von Arbeitern und Angestellten ein Anliegen, ein ernstes Anliegen. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist jedoch primär Angelegenheit der Sozial- und Kollektivvertragspartner. Die Regelungen über die Fälligkeit des Entgelts sind im Zusammenhang mit der Lohnpolitik zu sehen. Dies ist aber unbestritten die Domäne der Kollektivvertragspartner. (Abg. Öllinger: Stimmt nicht!)

Entschuldigen Sie, dass ich auf Ihre Zwischenrufe jetzt aus zeitlichen Gründen nicht mehr eingehe, weil sonst ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister! Ich möchte Sie nicht unter Druck setzen. Bitte, Sie sind noch weit entfernt von der Höchstgrenze für Anfragebeantwortungen. Nur damit das klargestellt ist. (Abg. Dr. Khol: Den Edlinger wirst du nicht erreichen!)

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein (fortsetzend): Aber nur in Sachen Länge von Anfragebeantwortungen! (Abg. Dr. Khol: Auch in der Punktgenauigkeit sicher nicht! – Abg. Schwarzenberger: Du wirst genauer sein!)

Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann jetzt kürzer werden, weil viele Fragen nicht in die Zuständigkeit meines Hauses fallen und ich daher auf die Kompetenz meiner Kollegen verweise.

Zu den Fragen 26 bis 30 sowie 33 bis 35 und auch zur Frage 37 verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen.

Zur Frage 31 sage ich Ihnen, dass eine seriöse Prognose nicht möglich ist, weil begleitende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen vorgesehen sind.

Zur Frage 32:

Die Ausdehnung des Arbeitslosenbezuges für ältere Arbeitnehmer hat die Zielsetzung, dass ältere Arbeitnehmer, die jetzt von der Anhebung des Frühpensionsalters kurzfristig betroffen sind, nicht vor ihrer Pensionierung Notstandshilfebezieher werden.

Zur Frage 36:

Nein, denn dadurch würde es im bestehenden Pensionsbemessungssystem zu Verschlechterungen bei der Bemessung der Pensionshöhe kommen.

Die Zuständigkeit für die Beantwortung der Fragen 38 bis 43 orte ich wiederum im Bereich der Kollegin Sickl, der Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen.

Zu den Fragen 44 und 45:

Die arbeitsrechtlichen Ansprüche von Frauen nach der Karenz bleiben im bisherigen Ausmaß aufrecht – ich habe das schon gesagt –, weshalb es auch zu keinen Auswirkungen auf die Wiedereinstiegsmöglichkeit von Frauen kommen kann.

Zur Frage 46:

Prinzipiell ist, wie Sie wissen, die Finanzierung von Kinderbetreuungseinrichtungen eine Länderangelegenheit.

Zu den Fragen 47 bis 51 sage ich Ihnen, dass diese Fragen derzeit in einer Expertengruppe diskutiert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Die bestehenden flexiblen Regelungen im


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