handlungen und Gespräche führt und was etwa aus Bereichen der Bundeswirtschaftskammer in diesem Zusammenhang immer wieder gesagt wurde – ich möchte das hier gar nicht weiter kommentieren, aber es wäre uns tatsächlich wichtig, über all diese Bereiche eine in die Tiefe gehende Debatte zu führen.
Das, was wir kritisieren und Sie nicht entkräftet haben, ist der Grundgedanke, die Philosophie dieses Gesamtpaketes im Sozialbereich – im Sozialbereich im weitesten Sinne; teilweise Ihren Ressortbereich überschreitend –, die Gesamtphilosophie, die meiner Überzeugung nach von drei Punkten geprägt ist, und Sie haben das jetzt eigentlich bestätigt. Nämlich: Es wird getrachtet, Menschen, vor allem Frauen, im Familienverband, in der Gruppe zu sehen und ihnen allenfalls dort eine finanzielle Dotierung zu gewähren. Das, was ausdrücklich nicht gewollt ist, ist Selbständigkeit, Eigenständigkeit aller Menschen – von Frauen und Männern! –, eine eigene soziale Absicherung, obwohl das – das wissen wir aus allen Umfragen und wurde auch durch das Frauen-Volksbegehren bestätigt – der zentrale Wunsch der österreichischen Frauen ist. (Beifall bei den Grünen.)
Ein zweiter Gedanke kommt immer wieder hervor: Menschen, die lange arbeitslos sind, und Menschen, die auf Grund geminderter Arbeitsfähigkeit vorzeitig ihre Erwerbstätigkeit nicht fortsetzen können, sind in irgendeiner Art und Weise Tachinierer, und es bedarf eines staatlichen Stachels, um sie wieder anzuregen, um sie munter zu machen. Das hat Abgeordneter Khol mit dem Bild der Hängematte illustriert, und das kommt auch durch diese Normen zum Ausdruck, obwohl es der Realität widerspricht, was Sie auch wissen.
Der dritte Gedanke, der diesem Paket zugrunde liegt, lautet: Kammern, bürokratische Apparate sind schwerfällig, sollen in irgendeiner Form zurückgedrängt werden. Es gibt in diesem Bereich Einsparungspotentiale so wie auch bei den Langzeitarbeitslosen. – Nur: Erstaunlich ist für mich – ich würde gar nicht bestreiten, dass es in allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften tatsächlich Einsparungspotentiale gibt –, dass Ihnen trotz Ihrer Zuständigkeit über mehrere Kammern immer nur die Arbeiterkammern ins Auge stechen. Ich kenne mehr Kammern, und es gibt allerorts Unwirtschaftlichkeiten, die Sie auch kennen. Es ist doch bemerkenswert, dass die öffentliche Debatte sehr, sehr einseitig ist. Wir lehnen das ab! (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Dr. Bartenstein: Sie haben mir offensichtlich nicht zugehört! Wirtschaftskammer!) Aber wenn es um die Beiträge und Ähnliches ging, war es bisher eine sehr einseitige Reaktion.
Das, was ich Ihnen gerne mitgeben möchte – so es überhaupt noch eine Möglichkeit gibt, auf dieses Paket Einfluss zu nehmen –, ist Folgendes: Soziale Systeme sind diffizile Systeme, in allen europäischen Staaten, sie sind historisch gewachsen, sie haben verschiedene Modelle im Hintergrund. Jeder Eingriff in ein soziales System löst eine Kettenreaktion aus, ist legistisch schwer umzusetzen, vor allem aber bedeutet er eine Weichenstellung, und in der Regel – sieht man von solchen Maßnahmen wie bei den Frühpensionen ab – machen sich die Konsequenzen erst viel, viel später bemerkbar oder werden auch den Betroffenen teilweise erst viel, viel später bewusst, wie zum Beispiel im Zusammenhang mit den Frauen.
Herr Bundesminister! Sie haben gesagt, es würde sich gegenüber dem Status quo nichts verschlechtern. Aber da, Herr Bundesminister, vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Derzeit haben wir ein etwas gemildertes Versicherungssystem in diesem Bereich. Es ist das eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, und da gilt selbstverständlich – no na! –, dass diese Leistung nicht ewig konsumiert werden kann, wie bei anderen Ansprüchen auf Arbeitslosengeld auch. Wenn diese Leistung jetzt zu einer Leistung wird, die keine Leistung der Arbeitslosenversicherung ist, frage ich Sie in aller Form: Gibt es wirklich keinen Unterschied zwischen einer Frau oder einem Mann, die oder der 10 oder 15 Jahre Beiträge einzahlt, dann in Karenz geht, danach wieder die Berufstätigkeit aufnimmt und vielleicht nach kurzer Zeit den Job verliert? Macht es wirklich keinen Unterschied, ob ein Mensch vorher 15 Jahre einbezahlt hat oder nicht? Das ist eine kalte, nackte entschädigungslose Enteignung – und das von einer konservativen Partei; das überrascht doch sehr!
Ich nehme einmal an, dass das auch vor den europäischen Rechtsinstanzen nicht halten wird. Sie wissen aber, dass Sie die Betroffenen damit auf einen jahrelangen Rechtsweg schicken