sinnvoll, weil der Bund mit seinem relativ großen Kreditvolumen selbstverständlich wesentlich günstigere Konditionen bekommt und diese günstigeren Konditionen an andere Gebietskörperschaften weitergeben kann.
Der Antrag, wie er uns jetzt vorliegt, wie er vom Budgetausschuss beschlossen worden ist und dort die Stimmen der beiden Koalitionsfraktionen, aber nicht der beiden Oppositionsfraktionen erhalten hat, beschränkt sich lediglich darauf, diese Begünstigung den Ländern zu übertragen. Wir waren der Meinung, dass die Begünstigten nicht nur die Länder, sondern auch die dritten Gebietskörperschaften, nämlich die Gemeinden, sein sollten. Insgesamt handelt es sich hiebei um ein Kreditvolumen von rund 80 Milliarden Schilling. Es ist nicht einzusehen, warum Städte wie beispielsweise Graz oder Linz, die nicht viel kleiner sind als die kleinsten Bundesländer, nicht ebenso günstige Finanzierungsmöglichkeiten erhalten sollen, wie sie auch die Länder erhalten.
Letztendlich geht es in allen Fällen – beim Bund, bei den Ländern und bei den Gemeinden – um Steuergeld, und eine billige Finanzierung bedeutet letztendlich Sparen an Steuergeldern und im Interesse des Steuerzahlers.
Da es eine Verfassungsbestimmung ist und da diese beiden Koalitionsfraktionen nicht über die zur Beschlussfassung von Verfassungsgesetzen notwendige Mehrheit verfügen, hat es Gespräche gegeben. Diese Gespräche haben vor 14 Tagen begonnen, und wir haben in diesen Gesprächen, so wie ich dies auch hier erklärt habe, von unserer Seite aus dargestellt, dass wir den Gedanken als sinnvoll empfinden – er ist im Übrigen als erster Nukleus auch unter Bundesminister Edlinger geboren worden –, und wir haben einige Bedenken zum Ausdruck gebracht und insbesondere die Einbeziehung der Gemeinden verlangt und angeregt.
Das Weitere, meine Damen und Herren, war absolutes Schweigen, bis heute auf meine Initiative hin um 18 Uhr ein weiteres Gespräch stattgefunden hat. Dieses Gespräch hat damit geendet, dass man zwar bei den Ländern durchaus grundsätzlich der Meinung ist, dass man hier weiter gemeinsam vorgehen soll – da ist noch eine Frage der Haftung offen –, dass sich aber die beiden Koalitionsfraktionen nicht in der Lage gesehen haben, in diesem Zusammenhang eine mit dem Städte- und Gemeindebund abgestimmte Fassung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ich darf Ihnen völlig undramatisch sagen, meine Damen und Herren, dass unser Vorschlag in diesem Zusammenhang eine Vorgangsweise war, wie sie die Geschäftsordnung vorgibt. Wenn man draufkommt, dass Gespräche noch nicht abgeschlossen sind, dass eine Mehrheit im Plenum des Nationalrates absehbar ist, aber im Augenblick noch nicht erarbeitet worden ist, dann gibt uns die Geschäftsordnung des Nationalrates für diesen Fall ein probates Mittel in die Hand, nämlich die Rückverweisung an den zuständigen Ausschuss, nach dem Motto: Reden wir noch einmal darüber!
Das war unser Vorschlag. Diesen Vorschlag haben die beiden Koalitionsfraktionen abgelehnt und haben erklärt: Überstimmt uns eben!
Meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil das die erste Abstimmung über eine Verfassungsfrage in dieser Legislaturperiode ist und wir – ich würde es bewusst so formulieren – aufeinander angewiesen sind. Ich möchte daher einige grundsätzliche Feststellungen machen.
Erstens: Ich bitte Sie um Verständnis dafür, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, dass in unseren Augen Verfassungsmehrheiten keine Bringschuld der Opposition, sondern eine Holschuld der Regierungsfraktionen sind. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Zweitens: Wir sind bereit, im Sinne unserer gemeinsamen Heimat die Verantwortung für eine Verfassungsweiterentwicklung zu tragen, und zwar Punkt für Punkt. Wann immer es im Interesse der Republik, wann immer es im Interesse des Bundes und der Gemeinschaft ist, werden wir zu Gesprächen und zu Verhandlungen bereit sein. Ich bitte Sie um Verständnis, aber ein po-sitives Stimmverhalten kann es nur auf Grund eines positiven Verhandlungsergebnisses geben.