Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 182

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den soll (Abg. Ing. Westenthaler: Ach, so ist das?), sondern in Ihrem Rückverweisungsantrag ist folgende Begründung angeführt:

"Dennoch kann die SPÖ dem vorliegenden Antrag jetzt nicht zustimmen, da

1. keine diesbezüglichen Gespräche seitens der Regierungsparteien mit der SPÖ aufgenommen wurden und die Regierung auch in diesem für die Länder, aber auch für den Bund wichtigen Bereich Gesprächsverweigerung und Autismus dem ökonomischen Nutzen für das Land vorzieht; ..." (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja absurd!)

Wo steht hier etwas von den Gemeinden? (Abg. Ing. Westenthaler: Das demaskiert euch! – Ruf bei der ÖVP: Das ist beleidigend!) Kollege Kostelka! "2. die von der SPÖ in Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben aufgeworfenen Fragestellungen keine Antworten seitens der Bundesregierung gegeben wurden, insbesondere die zentrale Frage der allfälligen Haftung des Bundes für die Schuldaufnahmen der Länder für die SPÖ nicht hinreichend geklärt ist; ..."

Wir haben uns bei einem Experten informiert. Der Experte hat gesagt: Es gibt auch für die anderen Rechtsträger seitens des Bundes keine Haftungsbestimmungen; das braucht man daher auch für die Länder nicht zu machen. Denn wenn der Bund Kredite für die Länder aufnimmt, dann wird er wohl Sorge dafür tragen, dass die Bonität der entsprechenden Länder in Ordnung ist. Ich glaube, Sie werden wohl selbst nicht zugeben wollen, dass irgendein Land in Österreich gefährdet ist, zahlungsunfähig zu sein. Das ist auch an den Haaren herbeigezogen.

Des Weiteren, Herr Klubobmann, schreiben Sie: "3. keine Aussagen seitens der Bundesregierung zu erhalten waren, ob und inwieweit eine Bereitschaft der Länder zu einer Inanspruchnahme dieser Leistungen durch die ÖBFA" – Österreichische Bundesfinanzierungsagentur – "überhaupt gegeben ist, bzw. ob allenfalls auch ein Kostenbeitrag seitens der Länder zu den Kosten der Bundesfinanzierungsagentur zu erwarten ist; ..." – Das wäre überhaupt kein Problem gewesen. Die Experten sagen zwar, die begünstigten Kredite sollen dann an den weitergegeben werden, der sie benötigt; aber es wäre überhaupt kein Problem gewesen, in dieser Frage einen Satz über die Einbringung allfälliger Bearbeitungskosten einzuarbeiten. (Abg. Dr. Kostelka: Haben Sie ihn vorgelegt?)

Deshalb gehen Ihre Vorwürfe, Herr Kollege Kostelka, absolut ins Leere. Sie haben in Ihrem Antrag etwas ganz anderes festgelegt, als Sie hier gegenüber dem Hohen Haus jetzt artikuliert haben.

Ich glaube, man sollte auch bei der Wahrheit bleiben. Dieser Antrag sagt aber eindeutig alles aus: Die Gemeinden waren hier nicht Gegenstand der Verhandlungen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der ÖVP.)

22.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. – Bitte.

22.12

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Hohes Haus! Zu später Stunde eine wichtige Frage! Es gibt da ein schönes altes lateinisches Sprichwort: Principiis obsta! Wehret den Anfängen! – Wie meine ich das? (Abg. Dr. Jarolim: Das geht nach hinten los, Herr Khol!) Ja, wehret den Anfängen! Denn wir wollen, dass Gesetze hier nicht als Bring- und Holschuld und nicht als Interessenaustausch von Parteien beschlossen werden, sondern dass das Interesse des Landes voransteht und die Gesetze beschlossen werden, weil wir sie brauchen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Edlinger: Aber Gesetze, nicht ein Pfusch! Ihr legt einen Pfusch vor!)

Mein Kollege Gilbert Trattner hat klargestellt, wovon mich auch ... (Abg. Edlinger: Da könnt ihr uns nicht haben dafür! Einen Pfusch könnt ihr euch behalten!) Lieber Herr Edlinger! Schauen Sie einmal da auf die Bank, wo die Experten sitzen, und dann sagen Sie noch einmal "Pfusch", bitte! Denn wir wissen ganz genau, dass dieser Text auf der Ebene der Experten mit allen Interessierten ausverhandelt war (Abg. Edlinger: Das ist falsch!) und dass es keinen wirklichen Problemstand gab. (Abg. Dr. Kostelka: Das ist falsch!) Man hat uns informiert (Ruf bei der SPÖ:


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