Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 61

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eigenem Willen gefehlt. – Ich sage Ihnen: Das ist das Letzte, das ich hier jemals gehört habe! (Beifall bei den Grünen.)

Ich sage es hier und jetzt – vielleicht ist diese Kampagne im Hintergrund noch zu stoppen –: Fest steht, dass Frau Haidlmayr selbstverständlich aus eigener Überzeugung heraus so gehandelt hat! (Zwischenruf des Abg. Wattaul. ) Ihre Aktion war – zugegeben! – nicht im Sinne der Geschäftsordnung. Das ist richtig, das hat auch niemand bestritten. Wir haben Sie aber auch herzlich dazu eingeladen, einmal kurz darüber nachzudenken, wie eine adäquate Reaktion auf Ihre Vorgangsweise, nämlich die Regierungsvorlage zur Zivildienstgesetz-Novelle derart durchzupeitschen, aussehen könnte. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wattaul. )  – Sie könnten sich heute noch die Anmerkung des Klubobmannes Van der Bellen ein bisschen zu Herzen nehmen und wenigstens ein paar Minuten meditieren, Herr Kollege, bevor Sie hysterisch dazwischenrufen. Das ist einfach keine Kultur, was Sie hier verbreiten.

Ich halte außerdem fest, dass es dabei nicht um eine Blockade gegen die Republik gegangen ist. Ich zitiere Herrn Präsidenten Prinzhorn, der zurzeit auch wieder "präsidiert", der gesagt hat, dass er sich mit Form und Inhalt der Aktion der Frau Haidlmayr durchaus identifizieren kann. (Abg. Dr. Ofner: Ich habe das nicht gehört, Herr Abgeordneter!)  – "Kronen-Zeitung" vom nächsten Tag! – Ich muss Herrn Präsidenten Prinzhorn zugestehen – ich stehe wirklich nicht an, das zuzugeben –, dass er in dieser Situation sehr umsichtig reagiert hat. Wir sollten doch alle so vernünftig sein und anlässlich einer derartigen Aktion einer Abgeordneten, die klarer Ausdruck ihrer Besorgnis war, nicht den "Untergang der Republik" herbeipredigen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich darf kurz das Thema wechseln, weil ich mich heute nicht mehr zu Wort melden werde, und kurz auf das Kapitel Rechnungshof eingehen. Ich werde nur einen Sachverhalt strapazieren, der gerade im Zusammenhang mit der Budget- und Ressourcenausstattung des Rechnungshofes von großer Relevanz ist.

Vor genau drei Jahren wurde hier im Hause das Bezügebegrenzungsgesetz beschlossen – gegen die Stimmen der "F", aber mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen, also auch mit jenen der ÖVP –, das vieles vorsieht, unter anderem in zum Teil Verfassungsbestimmungen, dass die Gehälter der Funktionäre einerseits und Spitzenmanager andererseits bestimmter Institutionen, nämlich jener, die entweder direkt öffentliche Körperschaften sind, oder jedenfalls jener Firmen, die auch zur Mehrheit im öffentlichen Eigentum stehen, offengelegt werden. Dabei handelt es sich um Verfassungsbestimmungen.

Und akkurat die Wirtschaftskammer, Herr Kollege Stummvoll, macht sich zum Vorreiter der Verfassungsbrecherei, indem sie sich weigert, diese Gehaltslisten offenzulegen. Das wurde vor Kurzem offiziell via "APA" verkündet, und das scheint mir insofern bemerkenswert zu sein, als gerade die Regierungsfraktionen keine Gelegenheit auslassen, bei der Arbeiterkammer angebliche oder teilweise tatsächliche, jedenfalls weit überzogene, wie wir meinen, Privilegien zu strapazieren, die Arbeiterkammer da vorzuführen, um sie madig zu machen, um Ihr Projekt, dass zentrale Institutionen dieser Republik einfach so mir nix, dir nix zerschlagen werden können, aufzubereiten, sodass in der Folge umso leichter durchgesetzt werden kann, dass die Umlagen für die Arbeiterkammer – ausgerechnet nur für diese – reduziert werden.

Neben dieser so genannten Privilegien-Debatte in Bezug auf die Arbeiterkammer-Präsidenten übersehen Sie völlig, was die Wirtschaftskammer tut und treibt. Diese ruft einfach zum Verfassungsbruch auf. Es wäre wirklich ganz nett, wenn Herr Kollege Khol zumindest jene Funktionäre der Wirtschaftskammer, die ÖVP-Mitglieder sind, wieder schleunigst unter den "Verfassungsbogen" treiben würde. Das wäre sehr hilfreich auch für den Rechnungshof.

Zum Schluss kommend: Das Ganze kostet nämlich einen Haufen Geld. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass dann, wenn diese Listen nicht freiwillig dem Rechnungshof übermittelt werden, der Rechnungshof Nachschau halten muss; nicht soll, nicht kann, nicht vielleicht darf, sondern muss. Stellen Sie sich nun vor, wenn dieses Beispiel, das die Wirtschaftskammer setzt, Schule macht und all die zirka 5 000 oder mehr Körperschaften, um die es dabei geht, die Auskunft


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