Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 104

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Es wäre also Ihre Aufgabe gewesen, Herr Staatssekretär Morak, das auch mit dem jetzigen Finanzminister auszumachen. Aber von ihm wurden Sie leider bei diesen Verhandlungen schwer über den Tisch gezogen. Sie haben das jetzt im laufenden Budget – und damit beträgt die Verringerung Ihres Budgets nicht 4,5 Prozent, sondern Sie müssen die 55 Millionen Schilling, die Sie für das Theater in der Josefstadt und für das Konzerthaus aufwenden, dazurechnen, und damit sind wir schon bei einer Verringerung des Budgets um 9 Prozent. Dazu kommt, dass Sie den Kunstförderungsbeitrag erhöhen, daraus 35 Millionen Schilling lukrieren, diese 35 Millionen Schilling aber nicht einer Erhöhung des Budgets dienen, sondern auch eingerechnet wurden, sodass Sie in Wirklichkeit bei einer Verringerung des Budgets um 12 Prozent sind. 12 Prozent – das ist mehr, als bei den Ermessensausgaben eingespart werden soll!

Zu den Ausführungen von Frau Kollegin Brinek: Die 20 Prozent waren eine vorläufige Maßnahme, die selbstverständlich bei einem regulären Budget und bei Budgetverhandlungen nicht mehr zum Tragen gekommen wären. Das sage ich nur als Randbemerkung.

Was ist in diesem Kunstbudget wirklich passiert? Was ist mit dem Inhalt dieses Kulturbereiches überhaupt geschehen? – Es ist immer daran gescheitert, die Kompetenzen aus den drei Ressorts Kultur, Kunst und Außenministerium zusammenzufassen, weil die ÖVP eine Zusammenfassung bei den Koalitionsverhandlungen nicht wollte. – Jetzt haben Sie ideologisch alles in einer Hand und schaffen es trotzdem nicht, das zusammenzufassen.

Daher passiert es, dass die interessante, moderne Kunst in den neuen Medien beim Kulturministerium der Frau Kollegin Gehrer unter die Räder kommt, obwohl Sie das nicht wollen. Hätten Sie das in einem Ressort, dann wäre es leichter gewesen, dieses Problem zu lösen.

Ich möchte auch auf das Regierungsübereinkommen eingehen. Es ist schon ein bisschen traurig, dass als einziges Ergebnis Ihrer Verhandlungen herausgekommen ist, dass das Zeitgenössische aus diesem Regierungsübereinkommen herausgefallen ist. Dafür ist hineingekommen, dass Sie die regionale Komponente stärken wollen – und dazu möchte ich Ihnen nur sagen, dass laut unserer Verfassung Kultur Landessache ist. Das heißt, die Länder müssten das von sich aus bezahlen. – Wir wollten dieser Frage der zeitgenössischen Kunst durch Anreize, durch Förderungen auf Bundesseite begegnen.

Aber wir sollten uns noch einmal ganz kurz mit den Zahlen auseinander setzen. Bei der Filmförderung ist es ganz krass: vorher 170 Millionen, nunmehr 110 Millionen Schilling. Und Sie haben das zum Schwerpunkt erklärt. Ich möchte Ihnen dazu nur sagen: Hoffentlich erklären Sie nicht auch noch eine andere Branche zum Schwerpunkt! Alle zittern schon, der nächste "Schwerpunkt" zu sein, weil die Kürzungen bei all diesen "Schwerpunkt"-Setzungen mehr als 30 Prozent betragen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist eine wirklich "großartige" Leistung. Ich hoffe nur, dass nicht alle in diesen vier Jahren einmal drankommen müssen.

Aus all diesen Gründen möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Cap und Genossen betreffend das Kunstbudget

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Im Bundesvoranschlag für das Jahr 2000, Kapitel 13 Kunst, wird der VA-Ansatz 1/130 "Bundesministerium (Zweckaufwand)" von 1 098 780 000 ATS auf 1 250 000 000 ATS erhöht.

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Ich meine, das ist ein legitimes Anrecht. (Abg. Neudeck: Übernehmen Sie die Differenz?) Es ist nämlich das Ergebnis des Budgets 1999, und es wäre der Kunst sehr wohl hilfreich, sich diese Mittel sichern zu können.


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