kontrolliert haben und kontrollieren können. Es gibt keinen Bereich der Justizverwaltung in Österreich, der nicht der Kontrollmöglichkeit durch die Volksanwaltschaft unterworfen wäre.
Vor einigen Jahren gab es noch das Gnadenrecht, bei dem man sich uneinig war, ob das zur Justizverwaltung gehört oder nicht. In dieser Frage haben wir unter Zuhilfenahme des Verfassungsgerichtshofes gemeinsam mit Justizminister Dr. Michalek eine Klärung dahin gehend herbeiführen können, dass auch das Justizverwaltung ist und daher der vollen Kontrolle durch die Volksanwaltschaft unterliegt.
Wir prüfen also seit 23 Jahren den gesamten Strafvollzug, die Staatsanwaltschaft, das Dienstrecht sämtlicher Bediensteter im Justizministerium und natürlich – und das zu einem nicht geringen Teil – die Säumigkeit von Richtern im Verfahren, denn auch das gehört zur Justizverwaltung, weil es der Dienstaufsicht durch die Präsidenten und durch den Justizminister unterliegt.
All das, was vom Justizminister beurteilt, kontrolliert und geprüft werden kann, unterliegt auch – verkürzt gesagt – der Kontrolle durch die Volksanwaltschaft. Wir prüfen also im Wege der Dienstaufsicht seit eh und je behauptete Säumigkeit von Richtern. Derartige Fälle machen ungefähr 25 Prozent der Prüfverfahren im Bereich der Justiz aus, es sind etwa 80 bis 90 Fälle im Jahr.
Herr Neugebauer von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst ist nun empört, höre ich von der Demonstration und lese ich in einer Zeitung, dass von der Volksanwaltschaft nun das Recht zur Stellung von Fristsetzungsanträgen beansprucht werde. – Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich weise das mit aller Entschiedenheit als Unwahrheit zurück.
Die Volksanwaltschaft hat niemals dieses Ansinnen an den Nationalrat herangetragen, hat niemals eine solche Anregung dem Nationalrat unterbreitet, sondern wir von der Volksanwaltschaft sind selbst von diesem Antrag überrascht worden, der ursprünglich für die Koalition der Sozialisten mit der ÖVP vorbereitet und nun von der jetzt im Amt befindlichen Koalitionsregierung übernommen worden ist, und zwar gleich lautend, wie wir gehört haben. (Abg. Leikam: Sozialdemokraten, Herr Volksanwalt, Sozialdemokraten, wenn schon!) – Sozialdemokratisch, entschuldigen Sie vielmals, ich berichtige das natürlich gerne.
Genau jene Formulierung, die nun im vorliegenden Entwurf enthalten ist, wäre also auch in das Koalitionsübereinkommen zwischen Sozialdemokraten (Abg. Leikam: Na also, es geht ja doch!) und Österreichischer Volkspartei aufgenommen worden (Abg. Dr. Khol: Richtig!), ohne dass die Volksanwaltschaft davon vorher etwas gewusst hätte (Abg. Dr. Khol: Richtig!), ohne dass irgendjemand in der Volksanwaltschaft auf irgendjemanden Einfluss genommen hätte. (Abg. Dr. Khol: Das ist richtig! Das bestätige ich ausdrücklich!)
In diesem Antrag steht auch, dass wir das Recht auf Anregung von Disziplinarverfahren beanspruchen. – Auch das beanspruchen wir nicht, weil wir dieses Recht schon haben! Wir haben es seit eh und je: Wir können dienstrechtliche Maßnahmen im Bereich der Bundesverwaltung jederzeit anregen, wir können durch das Kollegium sogar förmliche Empfehlungen gegenüber einem Organ der staatlichen Verwaltung aussprechen. Dieses Organ ist dann verpflichtet, innerhalb von acht Wochen entweder der Empfehlung Folge zu leisten oder umfassend zu begründen, warum es allenfalls dieser Empfehlung nicht Folge leistet. Es ist also nicht richtig, dass wir jemals Ambitionen gezeigt hätten, den Fristsetzungsantrag als ein Instrument der Volksanwaltschaft in unsere Hände zu bekommen.
Es ist ebenfalls nicht richtig, wie immer wieder behauptet wird, dass die Volksanwaltschaft gerne die Rechtsprechung überprüfen möchte. – Solche Beschlüsse hat es in der Volksanwaltschaft noch nie gegeben. In keinem einzigen Bericht der Volksanwaltschaft stand jemals auch nur in einer einzigen Zeile, dass die Volksanwälte die Überprüfung der Rechtssprechung für sich in Anspruch nehmen möchten.
Es gibt lediglich einige Meinungsäußerungen und Diskussionsbeiträge der Frau Kollegin Korosec, die sie persönlich – ad personam – bei Pressekonferenzen geäußert hat, die aber niemals