Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 112

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namens der Institution Volksanwaltschaft vorgebracht worden sind, sondern nur als persönliche Meinungsäußerungen der Kollegin Korosec – und nachdenken wird man wohl noch dürfen! Und man wird sich natürlich auch über Dinge äußern dürfen, die einen zwar nichts angehen, die einem aber trotzdem Kopfzerbrechen bereiten. So manche Urteile bereiten ihr eben Kopfzerbrechen.

Mir bereitet es keine Kopfzerbrechen, weil ich mich einfach nicht damit abgeben möchte, weil ich es nicht darf, weil es mir nicht zusteht, Gerichtsurteile zu überprüfen, zu kontrollieren und zu kommentieren oder in irgendeiner Weise zu interpretieren. Daher tue ich es erst gar nicht, weil es einfach nicht zu meinem Aufgabenbereich gehört. Aber Kollegin Korosec hat für sich ja wohl das Recht, zu sagen, es sollte vielleicht eine außergerichtliche Instanz geben, die Gerichtsentscheidungen, die fragwürdig erscheinen, einer Kontrolle unterwirft. (Abg. Dr. Kräuter: Das ist unglaublich!)

Jedenfalls ist das nicht Meinung der Volksanwaltschaft! (Abg. Dr. Kräuter: Das ist unglaublich!)  – Herr Dr. Kräuter, ich sage es noch einmal: Das ist ihre persönliche Meinung ... (Abg. Dr. Kräuter: Das ist unglaublich!)  – Darf Frau Kollegin Korosec keine Meinung haben? Die Mehrheit der Volksanwälte, Herr Dr. Kräuter, hat eindeutig immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass die Rechtssprechung nicht Gegenstand von volksanwaltschaftlichen Prüfungsverfahren sein kann und sein darf, weil das einen Bruch des Verfassungsgrundsatzes der Gewaltentrennung bedeuten würde. (Abg. Dr. Kräuter: Dann tun Sie es nicht!) Daher haben wir diese Überlegungen stets ad acta gelegt und niemals ernsthaft erwogen, es ist diese Forderung auch niemals ernsthaft von der Volksanwaltschaft in der Öffentlichkeit vertreten worden.

Nun zum Fristsetzungsantrag. Dieser Fristsetzungsantrag ist wohl ein gut gemeinter Vorschlag, der vielleicht in Einzelfällen ein-, zweimal im Jahr durch die Volksanwälte oder durch den für das Justizwesen zuständigen Volksanwalt anwendbar wäre. Ich betone jedoch: Wir benötigen dieses Instrument nicht, weil wir mit der Säumigkeitsprüfung gegenüber dem Justizminister und den Gerichtspräsidenten viel effizienter und viel rascher zu einem positiven Ergebnis kommen, denn sobald ein Prüfverfahren über eine behauptete Säumigkeit in einem Gerichtsverfahren eingeleitet wird, führt das in der Regel dazu, dass innerhalb einiger Wochen im Wege der Dienstaufsicht die Fortsetzung beziehungsweise die Beschleunigung des Verfahrens angeordnet wird. Die Beschwerdeführer rufen mich zumeist schon an und informieren mich über das erfolgreiche Einschreiten der Volksanwaltschaft, noch ehe mich der Justizminister davon in Kenntnis setzen kann, dass ihm das Ergebnis des Prüfverfahrens nunmehr vorliege.

Wir brauchen also dieses Instrument des Fristsetzungsantrages nicht unbedingt. Es könnte sich zwar dann und wann als zweckmäßig erweisen, wenn es einen ausgesprochen halsstarrigen Richter gäbe, der sich der Dienstaufsicht verweigert, oder wenn es eine unfähige Dienstaufsicht gäbe, wenn also ein Präsident seiner Aufsichtspflicht nicht nachkäme, denn dann wäre dieser Fristsetzungsantrag möglicherweise ein Instrument, das wir gebrauchen könnten. Aber das sind, wie gesagt, eher Orchideen-Fälle. Von den 80 oder 90 Fällen im Jahr wären das meiner Ansicht nach höchstens ein bis zwei Fälle.

Wenn der Verfassungsgesetzgeber der Meinung ist, dieser Fristsetzungsantrag soll in Hinkunft zum Instrumentarium der Volksanwaltschaft gehören, werden wir ihn sicher gerne in Anspruch nehmen, aber mit großer Sicherheit äußerst sparsam und höchstens ein-, zweimal im Jahr. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt nun Frau Volksanwältin Dr. Christa Krammer. – Bitte.

16.29

Volksanwältin Dr. Christa Krammer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich muss meinem lieben Kollegen Kräuter in aller Freundschaft sagen, dass es mich sehr erstaunt hat, zu hören, dass die Volksanwaltschaft – und damit auch ich – zu einem "Regierungsstoßtrupp" gehört. Ich habe mich in


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