Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 22. Sitzung / Seite 113

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meinem Leben noch nie instrumentalisieren lassen, und ich kann mir niemanden vorstellen, der je in der Lage wäre, mich für irgendetwas zu instrumentalisieren.

Von jenem Tag an, an dem ich vom Bundespräsidenten angelobt worden bin – und das kann ich, wie ich glaube, auch für meine Kolleginnen und Kollegen sowie für alle anderen, die je das Amt des Volksanwaltes innegehabt haben, sagen –, haben wir alle uns nach bestem Wissen und Gewissen als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger verstanden! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich traue mich sogar, zu sagen, dass Sie in ganz Österreich niemanden finden werden, der an einen der Volksanwälte den Vorwurf erhebt, parteipolitisch agiert zu haben. (Abg. Kiss: Der Kräuter, der Kräuter!) So viel zu diesen Bemerkungen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Kiss: Der Kräuter, der Kräuter!)  – Ich weiß nicht, was in den Gehirnen der anderen Abgeordneten vorgeht, daher sage ich es jedenfalls einmal für alle! (Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich möchte mich nun ebenfalls zum lang gehegten Wunsch der Volksanwaltschaft äußern ... (Abg. Dr. Khol: Sie hat sich nicht verändert! – Heiterkeit. – Abg. Dr. Khol: ... die Arbeit! – Neuerliche Heiterkeit.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Am Wort ist die hoch geschätzte Frau Volksanwältin! – Bitte.

Volksanwältin Dr. Christa Krammer (fortsetzend): Herr Klubobmann Dr. Khol, ich sehe das als Kompliment. Darf ich das? (Abg. Dr. Khol: Das war es!)  – Danke vielmals.

Meine Damen und Herren! Zum lang gehegten Wunsch der Volksanwälte, Gesetzesanträge machen zu dürfen, möchte ich anmerken: Wenn die Volksanwälte auf Grund von Beschwerden aus der Bevölkerung oder auf Grund eigener Wahrnehmung feststellen, dass ein Gesetz novelliert werden sollte, damit Beschwerden verhindert, Nachteile der Bevölkerung, Unannehmlichkeiten für Bürger, für Teile der Bevölkerung vermieden werden können, dann frage ich mich, warum es nicht möglich sein sollte, einen diesbezüglichen Gesetzesantrag an das Hohe Haus zu stellen.

Die Volksanwaltschaft versteht sich doch als Hilfsorgan des Parlaments – so werden wir immer definiert. Also muss es diesem Organ des Parlaments doch möglich sein, Wahrnehmungen, die in Ausübung seiner Tätigkeit gemacht worden sind, an das Hohe Haus heranzutragen. Ich kann nicht sehen, wo, auf welche Weise, inwiefern das Recht der Abgeordneten eingeschränkt beziehungsweise geschmälert werden sollte, wenn von der Volksanwaltschaft an das Hohe Haus Gesetzesanträge herangetragen werden. Wo soll da eine Schmälerung sein? Niemand nimmt dadurch den Abgeordneten etwas weg! Vor allen Dingen aber entscheidet niemand an Stelle der Abgeordneten über diesen Gesetzesantrag. Niemand kontrolliert die Abgeordneten. Niemand schmälert sie in ihren Rechten.

Warum sollte es denn der Volksanwaltschaft zwar möglich sein, individuell, auf Grund des Vorbringens einer individuellen Beschwerde, im Einzelfall also, zu helfen, warum soll es uns aber nicht möglich sein, für mehrere Menschen gleichzeitig eine Lösung ihrer Probleme im Wege eines Gesetzesantrages zu versuchen? Ich sage nicht "zu finden", ich sage absichtlich "zu versuchen", denn die Entscheidung darüber liegt ja bei Ihnen, meine Damen und Herren des Hohen Hauses.

Woher diese Bedenken von wegen Wegnehmen eines Rechtes der Abgeordneten kommen, weiß ich nicht. Bestünde für die Volksanwaltschaft, für die Volksanwälte diese Möglichkeit, so läge das meiner Ansicht nach im ureigensten Interesse der Bürgerinnen und Bürger! Und Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, sind doch dazu da, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Also müsste jede Maßnahme, die den Interessen der Bürger dient, von Ihnen begrüßt werden, und es dürfte keine "Angst" – sage ich jetzt einmal ganz vorsichtig und unter Anführungszeichen – aufkommen, dass Ihnen etwas weggenommen werden könnte. Das ist ein Trugschluss! Dieser Schluss ist falsch!


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