kosten, die international günstigen Relationen: Für Sie im Tourismus mag das auch eine Rolle spielen; für die Wirtschaft insgesamt ist es ein bedeutender Entlastungsfaktor. Und das sieht man im Moment ja auch an den Unternehmensgewinnen, die ja nicht so schlecht laufen. (Abg. Auer: Das ist ja positiv! – Abg. Dr. Trinkl : Das ist ja positiv! Sind Sie für Verluste?)
Wo, meine Damen und Herren, trägt diese neue Bundesregierung und wo tragen Sie in Ihrem Ressort in irgendeiner Weise dazu bei, dass das, was Herr Prinzhorn noch einen Monat vor der Wahl gesagt beziehungsweise beklagt hat – und da hat er noch nicht einmal die positive Entwicklung in seinem eigenen Betrieb, die in den letzten Monaten eingesetzt hat, gekannt –, nämlich, dass die Armen ärmer und die Reichen reicher werden, nicht so weitergeht? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das war der Vorwurf an die alte Bundesregierung. – Wo in diesem Kapitel Wirtschaft, Soziales, Arbeit haben Sie nur einmal die Umverteilung – oder die Verteilung – der Gewinne, die jetzt erwirtschaftet worden sind und die ja nicht nur von den Unternehmern, sondern von allen in der Wirtschaft Beschäftigten erarbeitet worden sind, auf Ihre Fahnen geschrieben?
Ich komme auf das Beispiel der Senkung – der arbeitgeberseitigen Senkung! – der Lohnnebenkosten zurück: Daran – auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung, wo man natürlich auch die Arbeitnehmerbeiträge hätte senken können, aber es nicht wollte – sieht man, was Sie für ein Programm auf Ihre Fahnen geschrieben haben, meine Damen und Herren, und da fängt es an, kritisch zu werden. (Abg. Auer: Wenn man Ihnen so zuhört, dann müsste man sich freuen, wenn es den Betrieben schlecht geht!)
Der zweite Punkt: Im Ressort des Herrn Bundesministers ist jetzt die Zuständigkeit für den Bereich Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz enthalten. Meine Damen und Herren, das ist ein nicht unbedeutender Einschnitt! Ich erinnere daran, Herr Bundesminister, auch weil Kollege Gaugg vorhin die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten, die ja für die Freiheitliche Partei zumindest propagandistisch bisher immer ein Thema war (Abg. Wattaul: Noch immer!), angesprochen hat, dass im Bereich des Entlassungsrechtes noch immer Bestimmungen aus dem Jahr 1859 gültig sind! 1859 wurde im Bereich der Gewerbeordnung das Entlassungsrecht für Arbeiter im Gewerbe festgeschrieben. Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Khol! Es ist daher nicht zutreffend, dass das kollektivvertragliche Regelungen sind, die dieses Entlassungsrecht regeln können, sondern das ist gültiges Gesetz!
Sie sollten sich dafür schämen, meine Damen und Herren – das ist nicht nur an Ihre Adresse gerichtet, ich habe das den Sozialdemokraten genauso gesagt –, dass im Bereich der Wirtschaft noch immer Rahmenbedingungen für die Regelung der Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gelten, die aus dem Jahre 1859 stammen! Das ist doch ein Skandal! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Khol: Wissen Sie, von wann das Bürgerliche Recht ist? Wissen Sie, von wann das ABGB ist?)
Es ist nicht zufällig, meine Damen und Herren, dass diese Rahmenbedingungen für die Regelung der Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern damals im Bereich der Gewerbeordnung, also über die Wirtschaft, über die wirtschaftlichen Beziehungen definiert wurden! (Abg. Dr. Khol: Das ABGB ist von 1811! Das Strafgesetz ist von 1852! – Keine Ahnung!) Die Beziehungen zu den Arbeitern wurden als Anhängsel der Wirtschaftsordnung, der Gewerbeordnung gesehen.
Das ist die Grundauffassung, Herr Minister Bartenstein, die wir Grünen auch Ihnen vorhalten: Sie sehen nicht, dass das unterschiedliche Interessen sind! Das haben Sie dem "Standard" gegenüber klar gesagt: Das ist ein Klischee. Die unterschiedlichen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die gehören der Vergangenheit an. Dieser Vergangenheit von 1859 gehören sie an, Herr Bundesminister! Es wäre Ihre Aufgabe als Wirtschaftsminister, zumindest jetzt diese Beziehung neu zu gestalten. – Ich könnte Ihnen schöne Zitate daraus vorlesen (Abg. Wattaul: Nur eines!), aus denen klar wird, in welcher Abhängigkeit, in welcher Stellung die Arbeitnehmer auch in den Zeiten der sozialdemokratischen Regierung über diese Gewerbeord