Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 108

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des Sanierungsbedarfs zu Tage getreten und erst im April dieses Jahres wurden die tatsächlichen Zahlen in der Hauptversammlung der Sozialversicherung bestätigt. Die Bundesregierung hat raschest darauf reagiert und alle davon betroffenen Akteure und Gruppierungen des österreichischen Gesundheitssystems eingeladen, an der Sicherung des Gesundheitssystems durch eine Sanierung der Krankenkassen mitzuwirken.

Auf Basis dieser Beratungen hat die Bundesregierung ein Paket an Maßnahmen geschnürt, das in seiner Gesamtheit jenen Betrag hereinbringen wird, der nunmehr als möglicher Abgang prognostiziert wird. Eckpfeiler dieser Sanierung sind zum einen Einsparungen im Sozialversicherungsbereich sowie im Heilmittelbereich und zum anderen flankierende Maßnahmen.

Konkret wurden zur Umsetzung folgende Einzelmaßnahmen beschlossen: Einsparungen im Verwaltungsbereich des Hauptverbandes und der Krankenversicherungsträger sowie bei den Ermessensausgaben durch Nutzung von Synergien wie Realisierung eines funktionsfähigen EDV-Netzwerkes, Steigerung der Effizienz, Aufnahmestopp wie beim Bund, Einforderung der noch ausständigen Nulllohnrunde, wie es im öffentlichen Dienst bereits erfolgt ist, Streichung nicht zeitgemäßer Zulagen, und im Bereich der freiwilligen höheren Satzungsleistungen kommt es zu einer Jahreseinsparungssumme von 1,5 Milliarden Schilling. Dies wird unter anderem durch eine flexible Budgetierung erreicht werden.

Weiters: Einsparungen im Bereich der Arzneimittelkosten mit dem Ziele, die erwarteten Kostensteigerungen bis Jahresende 2001 um 2,5 Milliarden Schilling zu senken. Dabei ist durch Reduzierung der Großhandelsspanne und der Apothekenspanne sowie durch laufende Verhandlungen des Hauptverbandes mit der pharmazeutischen Industrie dieses Ziel unter Anwendung der bestehenden Instrumente zu erreichen. Diesem Maßnahmenpaket hat die Bundesregierung – im Gegensatz zum letzten gescheiterten Versuch zur Sanierung im Jahre 1996 – drei wesentliche Grundsätze vorangestellt: keine Einschränkung medizinischer Leistungen, keine Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge und kein Selbstbehalt bei niedergelassenen Ärzten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Stattdessen soll das Ziel der Sanierung durch Kürzungen im Verwaltungsaufwand, Dämpfung der Pharmakosten sowie durch Lenkungsmaßnahmen erreicht werden, eben mit dem Ziel, die Patienten in verstärktem Ausmaß bei niedergelassenen Ärzten zu versorgen und damit die Frequenz in Spitalsambulanzen zu reduzieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich erlaube mir, nun auf die gestellten Fragen themenweise in Analogie zur Gliederung der Dringlichen Anfrage zu antworten.

Zu den Fragen 1 bis 5  – Krankengeldanspruch:

Zur Frage des Krankengeldanspruches stelle ich fest, dass keine Kürzung des Krankengeldanspruches, sondern eine österreichweite Angleichung dieses Anspruches zwischen den verschiedenen Krankenkassen beabsichtigt ist. So entspricht es darüber hinaus nicht den Tatsachen, dass eine gänzliche Streichung des Anspruches über 52 Wochen vorgesehen ist. Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass von den neun Gebietskrankenkassen bereits vier den Krankengeldanspruch im gesetzlichen Höchstausmaß von 52 Wochen gewähren.

So ist seitens des Versicherungsträgers so früh wie möglich festzustellen, in welchem Umfang auch weiterhin Zahlungen des Krankengeldes im Interesse des Patienten wahrzunehmen sind. Zahlungen über die 52. Woche hinaus entsprechen in berechtigten Fällen der humanitären Grundhaltung und stellen kein Sterbegeld dar. So sind die in Ihrer Anfrage erwähnten Prognosen einer beschränkten Lebenserwartung aus ärztlich-ethischer Sicht als unzulässig abzulehnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zu den Fragen 6 bis 36  – Ambulanzgebühren und Verpflegungskostenbeitrag:

Die in der Anfrage gemachte Aufstellung, wonach bei Aufsuchen einer Ambulanz mittels Überweisung durch einen praktischen Arzt oder Facharzt 150 S pro Besuch, bei direkter Inanspruchnahme der Ambulanz ohne Überweisung 250 S pro Besuch zu entrichten sind und ein


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