48 Sitzungen mit den Soll-Vorstellungen der umfassenden Landesverteidigung und ihren Teilbereichen als richtungsweisende Rahmenplanung.
Der darauf beruhende Landesverteidigungsplan ist – sowohl im veröffentlichten als auch im nichtveröffentlichten Teil – in seinen Ausführungen Ausdruck der Übereinstimmung der damals im Parlament vertretenen politischen Parteien, wie – dem Auftrag der Verteidigungsdoktrin entsprechend – die Sicherheit unseres Landes in jeder Hinsicht bewahrt werden soll.
Diese aus dem Jahr 1975 stammende derzeitig gültige Verteidigungsdoktrin beruht noch auf der Konzeption der Raumverteidigung und ist ein Produkt des überwundenen Kalten Krieges. Die Verteidigungsdoktrin ist aber nicht nur auf Grund der in der Zwischenzeit geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen nicht mehr aktuell, sondern auch, weil die Aufgabenstellung der umfassenden Landesverteidigung heute nicht mehr in gleicher Weise wie 1975 gesehen werden kann.
Die großen weltpolitischen Veränderungen und die europäische Lage, welche von den grundlegenden Normen, auf denen Österreichs Sicherheitspolitik heute beruht, noch nicht ausreichend erfasst sind, bedeuten, dass Österreich eine zeitgemäße Grundsatzpolitik auf diesem Gebiet fehlt.
Österreich wird sich weiterhin an keinen kriegerischen Konflikten beteiligen. Auf der Grundlage des Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität Österreichs, in dem auch ausdrücklich verankert ist, dass Österreich keinem Militärpakt beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf österreichischem Gebiet nicht zulassen wird und ausgehend vom Bekenntnis zur umfassenden Landesverteidigung, wie dies im Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes verankert ist, soll die umfassende Landesverteidigung der Republik Österreich künftig nach folgenden Grundsätzen gestaltet werden:
Aktive Teilnahme an der Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Sicherheitsarchitektur, einschließlich einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Mitwirkung am Aufbau glaubwürdiger und eigenständiger europäischer operativer Krisenmanagementkapazitäten, sowohl militärischer als auch ziviler Natur. Das schließt den Ausbau nationaler Einheiten und die Teilnahme an multinationalen Verbänden mit ein.
Im Sinne der europäischen Solidarität volle Teilnahme am gesamten Spektrum des europäischen Krisenmanagements (Petersberg-Aufgaben).
Der Nationalrat ersucht die Bundesregierung, die Ausarbeitung einer neuen österreichischen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin mit allen Parlamentsfraktionen gemeinsam zu erarbeiten und erst – nachdem die gemeinsamen Zielvorstellungen erarbeitet wurden – dem Nationalrat zur konsensualen Beschlussfassung vorzulegen. In diesem Zusammenhang wird folgende Vorgangsweise vorgeschlagen:
Konsensuale Festlegung der Empfehlung des Landesverteidigungsrates für die Aufgabenstellung der Expertenkommission.
Feststellung der Fakten durch eine Expertenkommission, der alle betroffenen Ressorts, relevanten österreichischen Organisationen und Institutionen angehören, und Vorlage der Ergebnisse an den Landesverteidigungsrat.
Beratung und konsensuale Beschlussfassung der Empfehlung des Landesverteidigungsrates an die Bundesregierung.
Vorlage eines Berichtes an das Parlament.
In diesem Bericht sind die derzeitige globale Lage, die globale und europäische Situation und die sich daraus ergebenden Probleme, Gefahren und Bedrohungen für Europa und für Österreich