bisherigen Tätigkeit doch gelungen ist, viele von den Forderungen, die im Regierungsentwurf für den Bereich Justiz aufgestellt worden sind, zu verhindern.
Es ist in der Tat eine Leistung, das, was die Regierung sich in diesem Bereich als Programm vorgenommen hat, weitgehend zu verhindern. Nicht umsonst war unmittelbar nach der Präsentation dieses "anspruchsvollen" – wie Sie es bezeichnet haben – Programms im Herzen Europas die Rede davon, dass es sich hiebei um eine Rückkehr zum alten germanischen Rachedenken handelt. – Das sagt Universitätsprofessor Frank Höpfel, der sicherlich fernab jedes Vorwurfs der Parteilichkeit steht.
Der ehemalige Justizsprecher der ÖVP und große juristische Vordenker dieser politischen Partei Michael Graff sagt: Durch den Appell an Empörungs- und Rachegefühle der Menschen soll – ich zitiere – etwas politisch erreicht werden. – Meine Damen und Herren! Eine Reaktion, die eigentlich keines weiteren Kommentars bedurft hätte.
Sogar der Präsident der Staatsanwälte spricht von einem Misstrauensvorschuss den neuen politischen Kräften gegenüber, ja von einer völligen Umkehr der Justizpolitik. Dieses ÖVP-FPÖ-Justizpaket muss erst einmal verdaut werden. – Das sagt Matousek, der Präsident der Staatsanwälte, auf den Sie sich sonst immer wieder gerne berufen.
Letztlich gibt es noch eine Aussage von Matousek: Dies bedeutet einen Rückschritt in die Zeit des Entstehens der Strafprozessordnung vor 150 Jahren und ist offenbar ebenfalls Ausdruck des Misstrauens ... und so weiter und so fort. – Massive Kritik: Rückschritt in die Steinzeit!
Meine Damen und Herren! Dieses Justizpaket, das Sie damals verabschiedet haben, das eigentlich kein Programm ist, sondern eine Aneinanderreihung von teils Selbstverständlichkeiten, teils Obskuritäten und teils einfach nicht nachvollziehbaren Sätzen, die inhaltlich für einen, der sich mit Justizpolitik ernsthaft auseinander setzt, keinen Sinn ergeben, die Umsetzung dieses Paketes wurde – und das wollte ich in meiner heutigen Rede sagen, und ich sage es auch – von Herrn Bundesminister für Justiz Böhmdorfer bis dato verhindert.
Er ist aber nicht der Einzige gewesen: Auch der Herr Bundespräsident hat sich veranlasst gesehen, angesichts dieses Programms die Notbremse zu ziehen. Warum? – Wir haben vor der Erarbeitung dieses Programms, Ende der letzten Legislaturperiode, die so genannte Diversion verabschiedet, ein strafrechtliches Gesetz, das von allen Sachkundigen als einer der entscheidendsten Fortschritte in der Strafrechtsjustizpolitik der letzten Jahre bezeichnet worden ist; das Ergebnis von vier Jahren Diskussion mit großer Beteiligung aller Fachleute, ein Ergebnis, das herzeigbar war, das auch im Ausland Anerkennung gefunden hat und das wir auch im Ausland präsentieren konnten.
Dieses Gesetz, das seit 1. Jänner 2000 in Kraft ist, wollen Sie in Ihrem Regierungspaket wieder einschränken. Und nicht Fachleute, die sich mit der Materie auseinander gesetzt haben, nein, Herr Khol hat hier das Wort ergriffen, in Unkenntnis des Gesetzes, und hat erklärt: Dieses Gesetz muss zurückgestutzt werden, dieses Gesetz gefährdet unsere Kinder im Bereich des sexuellen Missbrauchs!
Meine Damen und Herren! Ihre Argumentation hat ein Schaudern bei all jenen, die sich mit der Materie auskennen, hervorgerufen – eine Argumentation, die klar macht, dass hier nicht in der Sache selbst argumentiert werden soll, sondern ganz einfach Emotionen geweckt werden sollen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )
Diese Emotionen wollten Sie dann missbrauchen, um etwas zu fordern, was niemand verstanden hat, nämlich: die Rückführung der Diversion. Der Bundespräsident war in Kenntnis dieses Umstandes, und zwar auf Grund seiner eigenen Kenntnis, aber auch auf Grund von Informationen von jenen, die daran mitgearbeitet haben, und hat Sie aufgefordert: Bevor Sie das tatsächlich machen, bevor Sie das Ärgste machen, müssen Sie noch eine Enquete-Kommission einberufen, damit in der Öffentlichkeit dieses Thema nochmals diskutiert wird und damit Sie sich selbst davon überzeugen können – oder überzeugen müssen auf Grund der sachlichen Argu