Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 92

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Eine der beiden Schwestern, damals Andrea Holzer, wurde Büroleiterin von Ruth Feldgrill-Zankel. Die zweite Schwester, Veronika Holzer, wurde im Zuge einer Nachbesetzung eines Sektionschefpostens bei der Ausschreibung auf den ersten Platz gereiht und hat sich in einem ÖVP-internen Duell gegen den späteren Bundesrat Karl Wilfing durchgesetzt. Es gab da offenbar eine Absicherung, dass der Posten zumindest in der Familie der ÖVP bleiben sollte.

Zu der Vorgeschichte für dieses Projekt und für diese Geschichte ist noch relevant, dass Andrea Sutter Mitte der neunziger Jahre in Karenz gegangen ist und nach wie vor karenzierte Beamtin des Ministeriums ist.

Und jetzt kommen wir zu der Geschichte, zu der diese Vorgeschichte passt. Im Rahmen des 2. Berichtes zur Lage der Jugend in Österreich gab es ein Evaluierungsprojekt von Jugendarbeit – nicht ein Selbstevaluierungsprojekt, sondern ein Evaluierungsprojekt. Es wurde von den betreibenden Organisationen als sinnvoll eingestuft, und es wurde geplant, dieses Projekt als Selbstevaluierungsprojekt fortzusetzen. Es kam infolge dieses Zweiten Jugendberichts zur Gründung eines Vereins. Dieser Verein heißt "Initiative Qualität" – und jetzt sind wir auch schon direkt in der Anfragebeantwortung.

Dieser Verein wurde zu dem Zweck gegründet, diese Selbstevaluierung durchzuführen. Es gibt jetzt in der Anfragebeantwortung eine offizielle Darstellung. Wir haben von Jugendorganisationen die Informationen bekommen, dass die Projektkoordination für dieses Projekt "Initiative Qualität" von der Schwester der Sektionschefin Andrea Sutter durchgeführt wird. Wir haben einmal eine ganz simple Frage gestellt, die auch mit Ja beantwortet wurde, nämlich ob das tatsächlich zutreffe. Das wurde von der jetzt – ich sage das bewusst so – zum Handkuss gekommenen Bundesministerin Sickl beantwortet. Man muss fairerweise dazusagen, dass diese ganze Ausschreibungspraxis nicht im Zeitraum ihrer politischen Verantwortung entstanden ist, sondern unter ihrem Vorgänger, dem Bundesminister Bartenstein.

Was ich Ihnen allerdings schon vorwerfe, Frau Minister, ist der Unterschied zwischen einer rechtlich korrekten Beurteilung und der Frage auch eines gewissen politischen Gespürs. Wir haben Sie nämlich auch gefragt, ob Sie meinen, dass diese Vergabepraxis an Verwandte ein Zustand ist, der so bleiben sollte, oder wo eine Änderung notwendig wäre. Und Sie haben geantwortet – und ich lese das jetzt vor aus der Anfragebeantwortung –: "Durch die dem Auftragnehmer auferlegte Dokumentationspflicht ... ist sichergestellt, dass bei der Vergabe von Subaufträgen nur der Bestbieter den Zuschlag erhält." – Und jetzt kommt’s:

"Ein genereller Ausschluss der Familienangehörigen von leitenden Bediensteten, sich an öffentlichen Vergabeverfahren eines Ressorts zu beteiligen, wird abgelehnt."

Das mag natürlich rechtlich in Ordnung sein, ich möchte aber noch einmal auf die Dimension aufmerksam machen. Da geht es nicht darum, dass sich ein Familienmitglied von irgendeinem Beamten an irgendeiner Ausschreibung beteiligt, sondern es geht darum, dass es sich um ein Projekt handelt, das genau im Verantwortungsbereich der Sektionschefin, in dem Fall der Schwester, angesiedelt war. Und bei jeder Form, die rechtlich noch irgendwie okay sein kann, bin ich der Meinung, dass das politisch ein völlig unhaltbarer Zustand ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und auch die Frage, ob Sie in Ihrer Verantwortung die Notwendigkeit erkennen, etwas zu ändern, haben Sie relativ klar beantwortet. Auf die Frage: "Werden Sie dafür Sorge tragen, dass eine solche Vergabe in der Zukunft nicht mehr möglich sein wird?" kam die Antwort: "Dafür besteht keine Veranlassung."

Also ich bin mir nicht sicher, was wir in den nächsten Jahren erwarten dürfen. Wir werden uns auf jeden Fall ziemlich genau anschauen, wie diese Vergabepraxis auch in der Zukunft gehandhabt wird.

Okay. Das ist jetzt sozusagen die offizielle Version des Ministeriums: Es gab eine Ausschreibung. Der Beste, die Beste ist zum Zug gekommen. Dass es ein Familienmitglied war, ist rechtlich nicht zu verhindern.


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