Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 110

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Justizressort gesprochen, die darin besteht, dass tagespolitische Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden sollen und es im Sinne einer Sachdebatte ausschließlich um sachpolitische Themen gehen soll. Als die Botschaft kaum verklungen war, hat er allerdings gleich im nächsten Satz begonnen, die gestrige Pressekonferenz des Landeshauptmannes von Kärnten unter Beisein unseres Herrn Justizministers mit teilweise doch sehr rüden Worten zu kritisieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin nicht gewillt, darauf einzugehen, weil dafür schon genug Worte verwendet wurden. Kollege Ofner hat bereits darauf hingewiesen. Ich möchte allerdings eines machen: Ich glaube, es gibt kaum einen Berufeneren, sich dazu zu Wort zu melden, als den Herrn Präsidenten des Nationalrates. Ich habe hier eine APA-Mitteilung des gestrigen Tages, in der Folgendes zu lesen ist:

"Nationalratspräsident Heinz Fischer (S) meinte" – nämlich zu der erwähnten Pressekonfe-
renz –, "Sonderbestimmungen wegen staatsfeindlicher Tätigkeit habe es zum Beispiel in der DDR gegeben, er könne sich aber nicht vorstellen, dass jemand ,den Ehrgeiz hat, ähnliche Bestimmungen auch in Österreich einzuführen‘."

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Präsident des Nationalrates hat hier niemanden ausgegrenzt, auch nicht den Kärntner Landeshauptmann und schon gar nicht den Herrn Justizminister.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme jetzt zur Diversion. Das ist, wie vielleicht einige von Ihnen wissen, eines jener Themen, mit denen ich mich auch in der vergangenen Legislaturperiode sehr ausgiebig auseinander gesetzt habe.

Herr Kollege Jarolim, so kann es sicher nicht gehen, dass man, wenn jemand die Diversion kritisiert, einzelne Bestimmungen kritisiert, die Diversion im Gesamten aber nicht ablehnt, gleich die justizpolitische Steinzeit bemüht, denn das sind Killerargumente. Damit töten wir jede Sachdiskussion ab. Und dagegen müssen wir uns verwahren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! In einer parlamentarischen Demokratie ist es eben so, dass eine oder zwei Parteien oder eine Koalition, wie es auch in der vergangenen Legislaturperiode der Fall war, die Mehrheit haben. Diese Koalition setzt ihr Vorhaben auf Punkt und Beistrich durch. Das haben Sie gemacht. Sie haben daher irgendwelche Verbesserungsvorschläge, Einschränkungen der damaligen Opposition FPÖ ignoriert. Jetzt können Sie aber nicht sagen: Weil wir in einzelnen Bereichen Änderungen haben wollen, heißt das, zur Gänze gegen den Gedanken der Diversion verstoßen und die justizpolitische Eiszeit wieder ausrufen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worin besteht meine Kritik an der Diversion? – Ich sage es noch einmal: Ich lehne die Diversion nicht schlechthin ab. Sie hat ihre Vorteile im Bereich der Kleinkriminalität, vor allem im Bereich der Fahrlässigkeit. Ich habe immer schon gesagt, dass es ein Unding ist, dass die Österreicher quasi ein Heer von Vorbestraften sind, nur weil sie irgendwann einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, bei dem ein Schleudersyndrom oder ähnliche mittlere oder schwerere Körperverletzungen die Folge waren – sie sind seither vorbestraft. Das ist überhaupt keine Frage.

Ich meine aber – ich habe diese Ansicht in der vergangenen Legislaturperiode vertreten und vertrete sie auch jetzt –, dass man das Kind mit dem Bade ausgeschüttet hat, nämlich insofern, als man im Prinzip all jene Delikte für diversionsfähig erklärt hat, die mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren bedroht sind. "Im Prinzip", sage ich – es gibt Ausnahmen, das ist bekannt. Das heißt, es fallen auch – im Zusammenhang auch mit dem Budget und so weiter wird jetzt immer das Wort "Grauslichkeiten" verwendet – so grausliche Delikte wie zum Beispiel vorsätzliche Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen darunter.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Delikte, die ganz einfach nicht diversionsfähig sind. Und ich habe schon mehrfach gesagt, dass es mir unverständlich ist, wieso die Kinderpornografie darunter fällt. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer. ) Frau Kollegin, lassen Sie mich ausreden. Ich sage der Vollständigkeit halber dazu, dass Kinderpornografie nicht unter die Diversion fällt, wenn es zu einer sexuellen Interaktion kommt. Da


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