Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 113

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Dr. Fekter: Bundeskanzler Schüssel betonte, dass er nicht daran denke, Sanktionierungen näher zu treten!) Bitte, was heißt denn das? Bundeskanzler Schüssel hält diesen Vorschlag – unserer Ansicht nach, aber nicht nur unserer Ansicht nach, sondern die Empörung geht durch ganz Österreich, kann ein solcher Vorschlag wirklich nichts anderem als totalitärem Denken und autoritären Strukturen entsprungen sein – für ein beginnendes Sommerthema? Wie soll ich das verstehen? – Dass er meint, nunmehr habe die Diskussion begonnen, jetzt werde irgendwie wochenweise, bis die Temperaturen – zurzeit sind sie erst bei 30 Grad – auf 35 Grad steigen, immer noch zugelegt von Haider und vielleicht auch Böhmdorfer oder wem auch immer? Wie ist das zu interpretieren?

Ich verhehle allerdings nicht, dass mich der Herr Bundeskanzler damit gar nicht enttäuscht hat, denn das ist die Art und Weise, wie er bis jetzt mit allem, was von seinem Koalitionspartner auf der rechten Seite gekommen ist, umgegangen ist: sich entweder der Kritik gar nicht zu stellen, sie totzuschweigen oder sie kleinzureden, sie zu banalisieren. Das ist der Vorwurf, den wir Dr. Schüssel zu machen haben.

Ich komme noch einmal auf den Justizminister zurück. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Politische Kritik und politische Kritiker unter Strafe zu stellen – es gibt zurzeit noch nichts, was klar und präzise ausformulierte Gesetze angeht; eine Formulierung hat uns Dr. Haider noch nicht vorgelegt, aber er hat dabei, glaube ich, schon einen Hintergedanken gehabt –, hat es schon einmal gegeben. Mundtotmachen von Opposition, von inhaltlicher politischer Kritik, Mundtotmachen von politischen Gegnern hat es in der NS-Zeit gegeben.

Ich glaube, es war Alexander Van der Bellen, der heute schon aus Gesetzen aus dieser Zeit zitiert hat, nämlich aus dem Gesetz über die Verunglimpfung des Staates. Es hat auch eine Strafbestimmung betreffend Volksverrat gegeben. Wenn Sie die hören und an das denken, was gestern geäußert wurde, dann geht hoffentlich auch einigen, die bis jetzt nicht mitgedacht haben, ein Licht auf. Dieses Gesetz lautete damals – ich zitiere –:

Wer als Deutscher im Ausland durch eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung eine schwere Gefahr für das Ansehen des deutschen Volkes herbeiführt, wird mit Zuchthaus bestraft. – Zitatende.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist nicht weit von den Diktionen entfernt, die wir in den letzten Tagen und Wochen gehört haben. Das ist die Strafbestimmung betreffend Volksverrat unter Adolf Hitler im Dritten Reich gewesen! Vergegenwärtigen Sie sich das einmal! (Abg. Böhacker: Das ist unglaublich!) Und Sie, Herr Dr. Böhmdorfer, befinden – ich unterstelle Ihnen ja nicht das, was ich zitiert habe – das alles für sicherlich – was habe ich gelesen? – in einem Frühstadium "verfolgenswert". Es ginge darum, dass man eine politische Diskussion führt. (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Für die Freiheitlichen gibt es ein Diskussionsverbot!)

Darf ich Sie schlicht und einfach fragen: Was haben Sie sich dabei gedacht? Was haben Sie als Justizminister dieses Landes sich dabei gedacht, solche Vorschläge verfolgenswert zu befinden? Ich habe eine Antwort bis jetzt weder gelesen noch gehört, Herr Dr. Böhmdorfer! (Bundesminister Dr. Böhmdorfer: Das kann ich Ihnen erklären!) – Danke, wir warten auch darauf, denn das, was bis jetzt bekannt ist, kann von Seiten der Grünen oder von Seiten der Opposition nur zur Konsequenz haben, Ihnen das Misstrauen auszusprechen. Und damit möchte ich auch den Misstrauensantrag verlesen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stoisits, Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde eingebracht im Zuge der Debatte über die Beratungsgruppe V, Kapitel 30 des BFG 2000 (Ausschussbericht 80 und Zu 80 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:


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