Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 127

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Justizausschusses, worum es geht, was die Regierung vorhat, und auch zum Budget. Von meiner Vorrednerin kann man ja nicht behaupten, dass sie davon gesprochen hat. Das war meiner Meinung nach eine sehr polemische Rede. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zum SPÖ-Flügel möchte ich sagen: In Ihrem Minderheitsbericht können Sie es auch unter dem Kapitel "Justiz" nicht unterlassen, von einem unsozialen Sparpaket, das gerade genug zum Überleben bietet, zu sprechen. Sie wissen, warum wir sparen müssen: weil es ein Budgetloch gibt, das uns vom Herrn Kollegen Edlinger mit auf den Weg gegeben wurde. (Abg. Schwemlein: Sie wollten unbedingt regieren! Jetzt beklagen Sie sich nicht!) – Das ist die Wahrheit der SPÖ.

Erlauben Sie mir nun, auf einige Punkte einzugehen, die wir im Regierungsprogramm von Anfang an ... (Abg. Edlinger: Sie waren die letzten 13 Jahre nur Statisten, aber ich war nur drei Jahre Finanzminister!)  Man kann auch etwas vertuschen. Ich kenne mich da auch aus, ob ich meinem Mann vom Haushaltsbudget alles sage oder nicht. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)  – Gut.

Außerdem setzt sich das ja in der Steiermark fort. Herr Landesrat Ressel spricht auch nicht die volle Wahrheit, und es ist jetzt nicht umsonst die Thematik aufgebrochen, wie es wirklich mit dem steirischen Budget ausschaut. (Abg. Fischl: Das ist systemimmanent bei der SPÖ!)

Ich denke, dass wir eine Zielsetzung formuliert haben, und ich möchte nur auf einige Punkte eingehen, und zwar als Erstes auf das Kindschaftsrecht. Auch hierzu sind wir anderer Meinung, als sie die Kollegin Wurm hier vorgetragen hat. Es ist dies eine Materie, die einer besonderen Verantwortung bedarf.

Wir sprechen uns für die gemeinsame Obsorge über einvernehmlichen Antrag unter Wahrung des Kindeswohls bei richterlicher Begleitung aus. Der Begriff der Obsorge umfasst die Pflege und Erziehung eines Kindes, seine Vertretung und die Verwaltung seines Vermögens. Im Optimalfall wird die Obsorge von beiden Elternteilen wahrgenommen.

Wie wir alle wissen, werden in Österreich derzeit 34 Prozent aller Ehen geschieden, und im Durchschnitt gibt es 18 000 bis 20 000 Kinder, die davon betroffen sind. Es sind diese betroffenen Kinder, aber auch deren Eltern, die eine besondere Hilfe und Stütze brauchen. Daher müssen wir uns im Sinne des Kindeswohls auch an die sich ändernden Lebensformen anpassen. Damit die Scheidungskinder nicht noch zusätzlich am emotionalen und psychischen Verlust eines Elternteiles zu leiden haben, ist die ÖVP grundsätzlich für eine gemeinsame Obsorge der geschiedenen Eltern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Wir versuchen, für getrennt lebende und geschiedene Eltern die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge zu schaffen. In jenen Fällen, in denen eine gemeinsame Obsorge nicht möglich ist, setzen wir uns natürlich für eine Verbesserung der Auskunftsrechte und Informationspflichten im Falle alleiniger Obsorge ein, denn nur eine gewisse Transparenz entspricht in erster Linie dem Wohl des Kindes und bewirkt eine Stärkung der Kinderrechte.

Apropos Stärkung der Kinderrechte: Die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre würde einen Gleichklang im Vergleich zu anderen europäischen Staaten herstellen. (Abg. Schwemlein: Auch die Herabsetzung des Wahlalters würde dem entsprechen!) Es müssen parallel dazu aber Maßnahmen, insbesondere im Bereich des Jugendstrafrechtes und des Unterhaltsvorschussrechtes, gesetzt werden. Für den Unterhaltsvorschuss sind im Bundesvoranschlag 2000 bereits über 1,1 Milliarden Schilling veranschlagt, und der Aufwand ist stark steigend, da leider die Zahl der Kinder, für die Unterhaltsvorschuss gezahlt werden muss, ebenfalls steigt.

Ein weiterer Punkt in diesem Bereich in unserem Regierungsprogramm ist auch die Ausdehnung der Mediation – insbesondere beim Besuchsrecht – mit dem Ziel einer raschen Konfliktregelung. Das Thema "Gewalt in der Familie" darf und wird auch in Zukunft nicht ausgenommen werden. Im Regierungsübereinkommen steht explizit der Ausbau des Opferschutzes.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite