Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 131

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Das präsentierte Kärntner Kinderschutzpaket zum Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch und vor sexueller Misshandlung sollte uns allen als Maßstab dienen.

Unser Finanzminister Grasser hat es in seiner Budgetrede bereits gesagt: Trotz der erforderlichen Einsparmaßnahmen ist es möglich, erstmalig Mittel für Verbrechensopfer vorzusehen. Ein erster Schwerpunkt wird dabei der Aufbau einer fundierten Prozessbegleitung in Gerichtsverfahren sein, nämlich einer Prozessbegleitung für minderjährige Opfer von Gewaltdelikten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Neben dem Opferschutz ist mir der Zeugenschutz ein besonderes Anliegen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Opfer vielfach auch die einzigen Zeugen sind. Dass Handys über Besucher und über Mitbringsel in Justizstrafanstalten hineineingeschleust werden, muss ebenso ein Ende haben wie Drohbriefe und Drohanrufe von Inhaftierten an Opfer und an dritte Zeugen.

Ich weiß natürlich, dass der Zeugenschutz insbesondere auch im Zusammenhang mit der Frage der Annahme einer Tarnidentität beziehungsweise auch der Frage des Herauslösens eines Zeugen aus seinem bisherigen Lebensumfeld nicht wissenschaftlich untersucht ist. Die Annahme einer Tarnidentität wird derzeit nicht professionell gemacht. Es gibt einzelne Maßnahmen: Die Zeugen werden ab und zu ohne Namensnennung, lediglich unter Nennung einer Nummer befragt. Auch können sie in einem Nebenraum auf Video aufgezeichnete Aussagen machen, und lediglich die Stimme wird in den Verhandlungssaal übertragen. Die Unterbringung in einer so genannten konspirativen Wohnung hat ebenfalls Seltenheitswert. Eine lückenlose Bewachung von Zeugen kommt selbstverständlich einer völligen Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit gleich. Gerade die organisierte Kriminalität verfügt demgegenüber über ein enormes personelles Potential. Ist der Zeuge oder das Opfer nicht greifbar, dann wird einfach Druck auf vorhandene Familienmitglieder ausgeübt.

Ich bin mir auch darüber im Klaren, dass mein Vorschlag am Unmittelbarkeitsprinzip rüttelt. Meiner Ansicht nach müssten jedoch in bestimmten Verfahren und bei besonderer Schutzwürdigkeit von Zeugen Verlesungen von Vernehmungsprotokollen in der Hauptverhandlung möglich sein. Dies sollte analog zu den kontradiktorischen Vernehmungen von Staatsanwalt und Verteidiger geschehen. Die Idee sollte dergestalt verbessert werden, dass die Vernehmung vom Untersuchungsrichter und von einem Drei-Richter-Senat, etwa von der Ratskammer, vorgenommen wird, die Verteidiger und die Staatsanwälte jedoch nicht dabei sind, um eine völlige Anonymität des Zeugen zu gewährleisten. Die Ratskammer würde dann die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Protokolls beurkunden. Die Gültigkeit des Protokolls wäre dann natürlich analog einer notariellen Beglaubigung zu behandeln.

Sehr geehrte Damen und Herren! Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung beziehungsweise Einsparungspotential sehe ich bei folgenden Punkten bei den Gerichten und bei Strafvollzugsanstalten. Vorweg: Um eine effiziente richterliche Arbeit im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung zu ermöglichen, bedarf es auch der entsprechenden räumlichen Rahmenbedingungen. Die Beherbergung von mehreren Gerichten in einem zentral gelegenen Gebäude bedeutet dabei für mich Übersichtlichkeit und Konzentration der Mittel. Ich denke dabei etwa an eine gemeinsame Bibliothek, an gemeinsame Sicherheitsdienste, an eine gemeinsame Kantine et cetera.

Auch "Nachbarschaftshilfe" bei administrativ-personellen Engpässen ist möglich. Deshalb scheint mir die Bündelung mehrerer Gerichte, wie es zum Beispiel im Justizpalast der Fall ist, sinnvoll zu sein. Eine Auslagerung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen aus dem Justizpalast an einen weniger zentralen Ort halte ich für ineffizient. Stattdessen befürworte ich, dass so genannte interne Abteilungen ausgelagert werden, aber doch in der Nähe bleiben. Mir schwebt da zum Beispiel ein Teil des Messepalastes vor, der in der Nähe des Bundesministeriums für Justiz und in der Nähe des Justizpalastes ist.

Jedenfalls befürworte ich eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse, auch was den Verkauf von so genanntem Familiensilber, in diesem Fall Gerichtsgebäuden, anlangt. Dem steht dann nämlich eine hohe Jahresmiete gegenüber, wie zum Beispiel im BG Fünfhaus, wie zum Beispiel im BG Döbling. Beim Projekt Bezirksgericht Landstraße könnte man noch die Notbremse ziehen.


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