Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 26. Sitzung / Seite 8

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nicht kooperationsbereit: Seit Wochen hören wir von Verhandlungen über die Getränkesteuer-Ersatzregelung. Am 4. Mai wurden wir zum ersten Mal vom Präsidenten des Gemeindebundes besucht – ich wurde als Obmann des Finanzausschusses angesprochen. Am 9. Mai fand eine Sitzung des Finanzausschusses statt, und heute ist dieses Thema auf der Tagesordnung. Also von wegen mangelnde Bereitschaft zur Kooperation. (Abg. Kopf: Als Wiener sehr uneigennützig! Mir kommen die Tränen!)

Ich sage das nicht kritisch, ich möchte nur feststellen, dass wir, wenn man rechtzeitig den Weg zu uns sucht, bereit sind, alles zu tun, um auf entsprechende Anliegen von betroffenen Gruppen – und das sind im Wesentlichen Städte und Gemeinden – zu reagieren. Das nur vorweg zum Prozedere. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wie kam es zu dieser Situation? – Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde die Getränkesteuer in ihrer bislang bestehenden Form aufgehoben. Dadurch ergibt sich eine sehr kritische Situation für die Städte und Gemeinden, die noch dazu durch die Senkung der Werbeabgabe, die ebenfalls einen enormen Einnahmenverlust bedeutet, verschärft wird. Diese neue Situation betrifft nicht nur Städte und Gemeinden, sie betrifft die gesamte Tourismusbranche, egal, ob Wirt oder Hotelier, und sie betrifft letztlich auch die Konsumenten.

Meine Damen und Herren! Ich bin nur neugierig, was Sie bei Ihrer Kreativität bei Wortschöpfungen zu diesen Steuererhöhungen sagen werden, ob das auch wieder nur "Anpassungen" sind. Man muss sich vorstellen: Alkoholsteuer: statt 100 S 138 S pro Liter, Umsatzsteuer für Aufgussgetränke in der Gastronomie: Erhöhung von 10 auf 20 Prozent, Kaffee und Tee im Handel: Erhöhung von 10 auf 20 Prozent, Biersteuer: statt 2,40 S 3,44 S pro Liter, und Ähnliches mehr.

Sie haben uns gestern Abend einen Antrag mit diversen Änderungen übergeben. Und das ist das, was ich nicht verstehe: dass man nämlich nicht bereit ist, eine einigermaßen vernünftige Regelung für die Betroffenen zustande zu bringen, wenn es schon Steuererhöhungen geben muss. Ich zitiere aus der Begründung dieses Antrages:

"Bei Konditoreien oder Bäckereien werden Speisen ohne spezielle Aufbereitung abgegeben ..."

Ich mache es kürzer, damit es die Zuhörer oder jene, die sich nicht damit beschäftigen, verstehen: Wenn Sie sich in der Konditorei "Aida" ein Kipferl in einem Sackerl kaufen, dann zahlen Sie 10 Prozent Mehrwertsteuer. Wenn Sie es im Geschäft konsumieren, dann bezahlen Sie 14 Prozent. Beim Würstelstand bezahlen Sie auf jeden Fall 14 Prozent. – Also wer sich da noch auskennen soll, weiß ich nicht.

Herr Staatssekretär! Ich würde bitten – ich komme bei der Werbeabgabe noch einmal darauf zu sprechen –, dass man mit einem Erlass Klarheit in dieser Frage schafft, denn es geht ja dabei nicht um Riesenbeträge. Es geht darum, Erleichterungen zu schaffen, meine Damen und Herren. Das muss doch in unser aller Interesse sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Böhacker! Wenn es hier darum ginge, dass diese Maßnahmen fiskalisch wirklich etwas bringen, würde ich sagen, okay, wir brauchen Geld, machen Sie das. Aber das sind doch Peanuts, wie man so schön sagt, und man ärgert die Leute damit. Man ärgert sie nicht nur damit, dass man ihnen diese Erhöhungen zumutet, sondern auch mit der Form, wie man diese einhebt.

Meine Damen und Herren! Im Vordergrund steht aber die schwierige Lage der Städte und Gemeinden. Für manche, wie zum Beispiel die Tourismusgemeinde Lech am Arlberg, bedeuten die Einnahmen aus der Getränkesteuer 40 und mehr Prozent ihres Budgets. Das ist natürlich eine sehr dramatische Situation.

Diese Regierung ist mit dem Anspruch angetreten, einen neuen Stil des Regierens zu pflegen. An der Diskussion über die Ersatzregelung der Getränkesteuer wird einmal mehr deutlich, was "neu regieren" heißt: Es gilt nicht das, was geschrieben ist, es gilt nicht das, was ausgesagt wird,


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