Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 26. Sitzung / Seite 11

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Meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Khol: Gestatten Sie mir einen Zwischenruf: Das Urteil des Gerichtshofes ist dazwischengekommen!) Herr Kollege Khol, Sie haben heute nochmals eine Chance, denn ich bringe heute nochmals den Abänderungsantrag ein, muss ihn aus geschäftsordnungsmäßigen Gründen aber anders formulieren. Die BAO-Änderung, die Kollege Böhacker im Finanzausschuss als verhandlungswürdig betrachtet hat, kann ich nicht einbringen, das ist nach der Geschäftsordnung nicht möglich. Aber ich wiederhole es: Der erste Teil ist identisch mit dem Antrag, den Klubobmann Khol voriges Jahr gestellt hat.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Heindl, Mag. Gaßner, Pendl, Ing. Kaipel, Dobnigg, Schwemlein und Genossen betreffend den Bericht des Finanzausschusses (101 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (87 der Beilagen) über ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Biersteuergesetz 1995, das Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Allgemeine Verwaltungsverfahrengesetz 1991 und das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert werden und eine Werbeabgabe eingeführt wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Im Artikel IX Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 1997 lautet die Z 15:

"1. Nach dem § 22 wird folgender § 22a eingefügt:

,(22a) Wird der Ertrag einer Abgabe gemäß § 14 und § 15 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vermindert, so hat der Bund die betroffenen Gebietskörperschaften schadlos zu halten. Die Zuschüsse des Bundes sind jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu leisten.‘

2. Nach dem § 23 Abs. 3g wird folgender Abs. 3h eingefügt:

,(3h) § 22a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/1999 tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.‘"

Die Z 15 und Z 16 des Ausschussberichtes erhalten die Bezeichnung Z 16 und 17.

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Meine Damen und Herren! Das ist noch einmal unser Angebot: eine Regelung, wie sie sich die Gemeinden erwartet hätten, und sie hätten auch ein Recht darauf, dass es so gemacht wird. Ich bin neugierig, wie Sie reagieren werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Sie werden mir zubilligen, unsere Kritik ist nicht hart. Sie ist sachlich, aber nicht hart. Dass andere, die betroffen sind, härter argumentieren, darf ich Ihnen anhand einiger Zitate beweisen.

Helmut Mödlhammer, Präsident des Gemeindebundes, wirft der Regierung in äußerst scharfer Form Wortbruch vor. Entgegen der ursprünglichen Absicht wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Aufgussgetränke nicht bereits mit 1. Juni, sondern erst mit 1. Jänner 2001 in Kraft treten. Dadurch gebe es neuerlich Mindereinnahmen.

Wir werden auch diesbezüglich einen Antrag einbringen, um auch das zu sanieren, damit die Gemeinden und Städte heuer nicht so viel draufzahlen.

Der Präsident der Wiener Handelskammer meint – wiederum wörtlich, ich zitiere –: "Und so wurde wieder einmal eine Scheinlösung aus dem Hut gezaubert, ohne allerdings jene mit einzubeziehen, die dafür als Versuchskaninchen herhalten sollen, nämlich die Unternehmer in Tourismus und Gastronomie. Die geplante ,Schnitzelsteuer‘" – so Nettig; das ist nicht unsere Wort


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