Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 26. Sitzung / Seite 56

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

allzu viel erreicht. In der Gemeinde ist es nämlich schwieriger, nur populistisch zu agieren, dort muss man Farbe bekennen, mit den Leuten die Entscheidungen diskutieren und dazu stehen.

Die selbst ernannte Bürgermeisterpartei ÖVP hat im Juli 1999 eine Lösung für die Gemeinden verhindert. Wenn der Herr Bundeskanzler nunmehr hier behauptet, die alte Steuer wäre eine gute Steuer gewesen, so gebe ich ihm ja noch Recht. Aber wenn er noch hinzufügt, mit dieser Schlawinerlösung wären wir nicht zu Rande gekommen, frage ich: Herr Bundeskanzler, ist es eine Schlawinerlösung, wenn Gemeinden eine Steuer für Gesundheitsausgaben zweckbinden, wenn Gemeinden eine Steuer für die Pflege älterer Mitbürger oder zum Beispiel für den Rettungsdienst zweckbinden, den in Zukunft sicher wieder die Gemeinden finanzieren müssen, weil die Zivildiener dann fehlen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Zweckbindung wäre auch heute noch möglich, wie das französische Beispiel in der EU zeigt. Man muss es nur wollen. Und das, Herr Abgeordneter Schwarzböck – ich sehe ihn jetzt nicht –, habe ich im Ausschuss gemeint, als ich gesagt habe, es sollte so bleiben, wie es ist. Laut einer IFES-Umfrage sind interessanterweise auch 76 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher dafür, es so zu belassen. Wenn Sie mit Wirten sprechen, werden Sie feststellen: Es ist eine immer größere Anzahl dafür, es so zu belassen, wie es war – mit einer Zweckbindung. Es kennt sich nämlich sowieso keiner mehr aus. Und von Verwaltungsvereinfachung kann überhaupt nicht die Rede sein, man braucht nur daran zu denken, wann genau welche Steuer anfällt und wann welche Steuer entfällt.

Interessanterweise ist im Gefolge der nunmehrigen Getränkesteuerlösung, die durch den EuGH-Bescheid notwendig wurde, ein Regierungsvorschlag auf dem Tisch, der unter anderem statt der Getränkesteuer eine Speisensteuer neu vorsieht. (Abg. Silhavy: Skandal!) Das ist wirklich interessant, vor allem für jene, die gezwungen sind, ins Wirtshaus essen zu gehen, weil sie auswärts arbeiten, weil sie pendeln müssen. Hat man auch schon überlegt, wie das bei den Speisen sein wird, die von Gasthäusern zum Beispiel für Schulausspeisungen, für die Versorgung durch "Essen auf Rädern" geliefert werden? Oder aber: Wie schaut es mit den Großküchen aus? Da gibt es ja auch eine Serviceleistung. Werden deren Leistungen jetzt auch teurer – und dies nur deswegen, weil wir keine andere Lösung für den Ersatz der Getränkesteuer gefunden haben?

Meine Damen und Herren! Ich behaupte, seit 9. März – seither wird die Getränkesteuer nicht mehr gezahlt – gibt es einen Gewinner: die Gastronomie, die – mit ganz, ganz wenigen Ausnahmen – diesen Steuerwegfall einfach nicht weitergegeben hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Und es gibt einen Verlierer, nämlich jene, die diese Steuer nach wie vor zahlen: die Konsumentinnen und Konsumenten, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, unsere Bürgerinnen und Bürger; die zahlen diese Steuer.

Ich bringe daher mit meinen Freunden folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gaßner, Pendl, Ing. Kaipel, Dobnigg, Mag. Maier und GenossInnen betreffend Einhaltung des Preisgesetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, durch laufende Kontrollen sicherzustellen, dass im Zusammenhang mit der Reform der Getränkesteuer der § 7 des Preisgesetzes 1992 strikt eingehalten wird.

*****

§ 7 des Preisgesetzes besagt nämlich, dass, wenn Produkte auf Grund einer Steuersenkung billiger werden, diese Verbilligung auch weitergegeben werden muss. Weil ich allerdings nicht ganz so überzeugt bin davon, dass solche Kontrollen auch etwas nützen, oder genauer eigent


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite