Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 9

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Antrag 170/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof (Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO);

Wirtschaftsausschuss:

Antrag 166/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Helmut Haigermoser und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird;

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Familienausschuss:

Österreichischer Familienbericht 1999, vorgelegt von der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen (III-44 der Beilagen);

Gleichbehandlungsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend Einkommen von Frauen und Männern in unselbständiger Beschäftigung auf Grund der Entschließung des Nationalrates vom 16.4.1998, E 110-NR/XX.GP (III-43 der Beilagen).

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters darf ich bekannt geben, dass der Vierte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten hat gemäß § 93 Abs. 2 GOG das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 812/J der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen an den Herrn Bundeskanzler betreffend Wiederherstellung der Verteilungsgerechtigkeit und neuerliches Sparpaket dringlich zu behandeln.

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung, die Sie alle kennen, wird diese Dringliche Anfrage de facto um 15 Uhr zum Aufruf gelangen.

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (60 und Zu 60 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 samt Anlagen (80 und Zu 80 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten wie folgt erzielt: Es ist eine Blockredezeit von 8 Stunden vorgeschlagen, aus der sich im Einzelnen folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 156, Freiheitliche und ÖVP je 116, Grüne 92 Minuten.

Die Redezeit des für die jeweilige Beratungsgruppe zuständigen Regierungsmitglieds, die 20 Minuten überschreitet, beziehungsweise die Redezeit des zuständigen Staatssekretärs, die 10 Minuten überschreitet, wird auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden.

Ferner soll die Redezeit ressortfremder Regierungsmitglieder und Staatssekretäre von Beginn an auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden.


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