Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 8

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Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen und eröffne die 28. Sitzung des Nationalrates, die für heute 9 Uhr einberufen wurde.

Das Amtliche Protokoll der 25. Sitzung vom 16. Mai ist ohne Einspruch geblieben; es gilt daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet sind heute die Abgeordneten Ing. Gerhard Bauer, Ing. Maderthaner und Ortlieb.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das Bundeskanzleramt hat Mitteilung gemacht über eine Entschließung des Herrn Bundespräsidenten, wonach Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner durch Herrn Bundesminister Mag. Molterer vertreten wird.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich auf die schriftliche Mitteilung, die Ihnen nach § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung vorliegt.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 526/AB bis 528/AB.

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Agrarrechtsänderungsgesetz 2000 (107 der Beilagen);

Umweltausschuss:

Antrag 167/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz geändert wird (AWG-Novelle IPPC),

Antrag 168/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Bürgerbeteiligung geändert wird;

Verfassungsausschuss:

Antrag 169/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz zur Einführung einer Landesverwaltungsgerichtsbarkeit geändert wird,


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