Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 31

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Ihre Antwort ist die Verlagerung dieser Leistung in den FLAF, aber auf einmal kommen andere Spielregeln zum Tragen als beim FLAF sonst. Ich frage Sie: Was hat das dann überhaupt noch für eine Systemlogik? (Abg. Kampichler: Da gibt es keine Veränderung!) – Sehr wohl! Es ist doch ein relativ bewährtes Prinzip bei der Gewährung der Kinderbeihilfe, wie diese früher genannt wurde – jetzt wird diese Leistung leider Familienbeihilfe genannt (Abg. Dr. Pumberger: Haben Sie etwas gegen Familien?)  –, dass diese Leistung für jedes Kind zusteht. Wir haben es immer unterstützt, dass ... (Abg. Steibl: Jedes Kind ist gleich viel wert!)

Ja, ich finde das auch richtig, aber jetzt soll das Karenzgeld, Frau Abgeordnete Steibl, ebenso eine Leistung des FLAF werden, aber auf einmal mit einer Einkommenskomponente, so wie das klassischerweise bei Versicherungssystemen der Fall ist. Das ist ein Bruch mit jedem System. Das lehnen wir in dieser Form ab! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steibl: Dadurch ist es gesichert!)

Warum soll es so sein, dass es dann, wenn es eine Familienleistung ist, wenn sie stärker ... (Zwischenruf der Abg. Steibl. ) Es ist nicht mein System! Ich glaube, man sollte Personen als Individuen in den Mittelpunkt der Sozialpolitik stellen, denn nur auf dieser Basis können auch frei bestimmte Familien, funktionierende Familien bestehen.

Wenn Sie aber sagen: Wir wollen, weil wir eine konservative Partei sind, dieses Familienbild verankern!, dann bleiben Sie doch bitte wenigstens in diesem System konsequent. Warum, frage ich Sie, soll einer Frau, die über eine bestimmte Summe hinaus eigenes Erwerbseinkommen verdient, die Karenzleistung versagt werden, wenn es eine Familienleistung ist, die etwa im Bereich der Kinderbeihilfe jedem Kind richtigerweise zusteht? Warum soll gerade jenen Frauen, die diese Leistung am allerdringendsten brauchen, diese Leistung versagt werden? Das versteht doch niemand! (Beifall bei den Grünen.)

Warum soll die Leistung für diejenigen geöffnet werden, die nicht in die Fonds einbezahlt haben, während diejenigen, die permanent in die Fonds einzahlen, ausgeschlossen werden sollen? (Abg. Rosemarie Bauer: Das ist doch nicht wahr! Das ist doch absurd!) Das kommt doch einer entschädigungslosen Enteignung gleich. Was soll bei einer Familienleistung eine Zuverdienstgrenze? Das frage sich Sie, wenn Sie schon einen Systemwechsel machen wollen.

Die Grünen hätten ein anderes Modell vorgeschlagen, aber Sie haben leider darüber die Debatte verweigert. Wir haben ein Grundsicherungsmodell vorgeschlagen, das durchaus auf eine Art Karenzabsicherung für jede Person hinausausgelaufen wäre. Dieses Modell wäre systemkonform gewesen, hätte aber eine andere rechtliche Fundierung gehabt.

Was Sie jetzt schaffen, ist eine Regelung, die genau die Alleinverdienerinnen, die, weil sie wollen, weil sie müssen, permanent berufstätig sind, aus dem Bezug dieser Leistung ausschließen wird. (Abg. Steibl: Das stimmt ja gar nicht!)

Frau Steibl! Wenn das nicht stimmt, dann hat uns Herr Bundesminister Bartenstein in seiner Beantwortung unserer Dringlichen Anfrage die Unwahrheit gesagt, und davon will ich doch wohl nicht ausgehen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steibl: Sie haben es wahrscheinlich nicht richtig gelesen!) Wir stellen sie Ihnen gerne noch einmal zur Verfügung.

Er hat die Zuverdienstgrenzen, die in etwa in der Höhe des doppelten Karenzgeldes liegen sollen, explizit gerechtfertigt. Das heißt aber, dass eine Frau, die über 12 000 S brutto verdient, diese Leistung nicht in Anspruch wird nehmen können, und zwar unabhängig von dem sonst gültigen Familieneinkommen. Doch dann beginnt das, was ich Ihnen skizziert habe, nämlich die Problematik im Bereich der Verfassungsrechtes.

Im Bereich der Notstandshilfe haben Sie sehr darauf gedrungen, dass für den Bezug der Leistung das Partnereinkommen Berücksichtigung in dem Sinne findet, dass eine Person vom Bezug dieser Leistung ausgeschlossen ist – in der Regel ist das die Frau –, wenn der Partner ein entsprechendes Einkommen erzielt. Und dann ... (Abg. Dr. Spindelegger: Darf ich einen Zwischenruf machen?) Ja, bitte. (Abg. Dr. Spindelegger: Unser Vorschlag ist de lege ferenda –


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