Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 77

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minenten dann darunter, dass man nicht den gewohnten Weg weitergeht. Das wissen wir Ärzte alle.

Weil Sie die so genannte Kuvertmedizin angesprochen haben: Wir haben immer versucht, sie zu bekämpfen, aber sie ist eben nicht offen. Ich bin eine absolute Gegnerin der Kuvertmedizin, aber da müssen wir alle zusammenhalten, damit es sie nicht mehr gibt.

Sie haben auch die Spitäler angesprochen. Es gibt Spitäler unterschiedlicher Qualität, Spitäler mit parteipolitischen Besetzungen. Erinnern Sie sich nur an Freistadt! Und was sind die Konsequenzen? Aus einer so genannten Rufbereitschaft wird eine Arbeitsbereitschaft, aber die Bezahlung entspricht der einer Rufbereitschaft. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. ) Wenn man in 20 Minuten dort sein muss, handelt es sich um eine Arbeitsbereitschaft und nicht mehr um eine Rufbereitschaft! Das wissen Sie. (Beifall bei der SPÖ.)

Als Arzt war mir der Herr Staatssekretär als Anwalt der Patienten bekannt, daher erschüttert es mich zum Teil, was jetzt mit diesem Paket kommt. Die Schlüsse aus den gestellten Analysen sind zum Teil falsch. Es stimmt, in den letzten drei Jahren stieg die Ambulanzfrequenz, und zwar durch die Einführung des LKF. Die Verkürzung der Aufenthaltsdauer zwingt dazu, die PatientInnen ambulant weiterzuversorgen, und auch die Diagnostik wird auf diese Art im Ambulanzbereich abgeschlossen. Sie werden mehr belastet und finanziell bestraft. Sozial Schwächere und Schwerstkranke werden gefährdet, besonders die schwerstkranken Kinder, die Spezialambulanzen brauchen.

Was ist die Erste-Hilfe-Leistung? Wie werden wir sie einordnen, damit keine Ambulanzgebühr bezahlt werden muss? Wer kassiert die Ambulanzgebühr – Sozialversicherung, Spitalserhalter? Was kostet die Verwaltung?

1 000 S ist nicht die Welt, sagte der Bundeskanzler. – Bei einer Viertelmillion Monatseinkommen mit Dienstwagen und Einladungen sicher nicht.

Wieso verlangt man Ambulanzgebühren dann nicht, wenn Leistungen nach § 26 KAG erfüllt werden?

Krankengeld für Schwerstkranke zu kürzen, kann ein Todesurteil sein. Die Familie hat nach ihrem Tod Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung, aber solange sie leben, steht sie vor dem Nichts, wenn der Kranke nichts mehr hat.

Was ist mit den Krankenversicherungsbeiträgen für die PensionistInnen? – Darauf haben wir von Ihnen keine Antwort.

Was ist mit den Ambulanzgebühren für Kinder? Müssen dann die bei der Gebietskrankenkasse Versicherten für die Kinder keinen stationären Selbstbehalt bezahlen? (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger. ) Ich frage das, weil Sie das vorher nicht beantwortet haben! Wir wollen das ja endlich wissen! Im Detail kennen wir Ihre Pläne nicht. (Ruf bei den Freiheitlichen: Hören Sie doch endlich einmal zu!) Ich bekomme ja manchmal komische Antworten auf meine Anfragen. Wenn ich etwa anfrage, wie es mit dem Eigenblut aussieht, sagt man mir, das entnimmt man Moribunden, und solche Sachen. Ich frage deshalb hier noch einmal. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Spezialambulanzen sind extramural nicht zu ersetzen. Wie sind denn etwa die transplantierten Tumorkinder adäquat zu versorgen? Wenn wir bei Schwerstkranken die Rezeptgebühr erhöhen, werden sie sich die Medikamente nicht leisten können. Transplantierte brauchen bis zu fünf verschiedene Immunsuppressiva pro Tag. Wie sollen sie das zahlen können neben anderen Medikamenten?

Es werden Kranke und Familien massiv bestraft. Das Verhältnis Gesunde zu Kranke, Alt zu Jung, Reich zu Arm, Dienstgeber zu Dienstnehmer ist nicht mehr solidarisch.

Es wird behauptet, die Patienten suchen die Ambulanzen aus Kostengründen auf. Ich möchte wissen, wie viele zum Facharzt und in die Ambulanz mit einem Facharztschein gehen und wie


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