Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 92

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Ihre Widersprüche, meine Damen und Herren, sind wirklich Legion. Im "Morgenjournal" vom 26. April 2000 hieß es: Der freiheitliche Finanzminister Grasser sagte: "Ich bin gegen das mit der ÖVP vereinbarte Karenzgeld!" Er fordert soziale Treffsicherheit. Im selben "Morgenjournal" sagt Frau Sickl, sie halte am Karenzgeld fest. – Erster Widerspruch. Dieses "Karenzgeld für alle" (die Rednerin stellt eine Tafel aufs Rednerpult) spaltet nicht nur die Regierung, sondern auch die Freiheitliche Partei, meine Damen und Herren! (Abg. Böhacker: Das täten Sie sich so wünschen! – Weitere Zwischenrufe.)

Anfang April versandte die Frau Ministerin eine Regierungsvorlage zum Familienlastenausgleichsgesetz zur Begutachtung. Inhalt dieses Gesetzes: Streichung der gesetzlichen Einkommensobergrenze beim Mehrkinderzuschlag. – Die Begutachtungsfrist geht vorüber. Und was hat der Herr Finanzminister dazu gesagt? – Er hat sich nicht geäußert, er hat keine Stellungnahme abgegeben – offiziell! Seine inoffizielle können wir im "Standard" vom 26. April 2000 lesen, wo Grasser – der freiheitliche Finanzminister – sagt: "Diese Regierungsvorlage wird niemals meine Zustimmung finden. Das ist völlig kontraproduktiv."

Am 3. Mai 2000, also wenige Tage später, meldet sich Herr Bundeskanzler Schüssel zu Wort. (Ruf bei der ÖVP: Ein guter Kanzler!) Er sagt, dass er vom "Karenzgeld für alle" nicht abrückt. Frau Vizekanzlerin Riess-Passer sagt hingegen, dass sie sich sehr wohl vorstellen kann, dass man davon abrückt. Sie möchte sich aber noch nicht festlegen und verweist auf eine Studie, die die soziale Treffsicherheit überprüfen soll. (Abg. Böhacker: Wir haben ja keine Einheitsmeinung wie die SPÖ!)

Frau Bundesministerin! Eine Frage an Sie: Ist diese Studie überhaupt schon in Auftrag gegeben worden? (Bundesministerin Dr. Sickl: Ja.)  – Und an wen?

Welche Aussage gilt jetzt eigentlich? – Tatsache ist, meine Damen und Herren von der FPÖ-ÖVP-Regierung: Bis heute haben Sie keine einzige familienpolitische Maßnahme im Nationalrat beschlossen! Ich wiederhole: keine einzige! (Beifall bei der SPÖ.)

Aber ich muss eines zugeben: Mit dem Budgetbegleitgesetz haben Sie 8,2 Milliarden Schilling an FLAF-Überschüssen in die Pensionsversicherung transferiert und damit einen Teil des Budgets saniert. (Abg. Mag. Trattner: Und für was wird es verwendet? – Sagen Sie das auch dazu!) Zweckgebundenes Geld für Pensionen, zweckgebundenes Familiengeld zur Budgetsanierung!

Dagegen opponiert hat zuletzt Herr Schattovits, der Leiter Ihres ÖVP-Familieninstitutes, und zwar am 16. März 2000 im Familienausschuss, aber vor allem Frau Haller. Sie hat das immer beklagt und dagegen gewettert. Frau Haller hat immer mit dem Finger aufgezeigt (Abg. Auer: Sie zeigen mit drei Fingern!) und gemeint, man dürfe ja nicht Familiengeld für Pensionsleistungen verwenden. Am 15. Dezember 1999 hat sie noch einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem steht, die Mittel des FLAF und des Reservefonds dürfen nur zweckgebunden und ausschließlich für familienpolitische Zwecke ausgegeben werden. – Ich freue mich schon auf die Sitzung des Familienausschusses (Abg. Haller: Ich auch!) und bin gespannt darauf, wie Sie mit diesem Antrag umgehen werden. Aber das ist Ihre Politik: Ihre Verwirrtaktik und Ihre Wählertäuschung!

Demgegenüber hat die SPÖ immer klar und deutlich ihren Standpunkt vorgetragen – vor der Wahl und nach der Wahl. Nämlich: Die vorhandenen Mittel müssen sozial treffsicher verwendet werden.

Daher bringe ich heute einen Entschließungsantrag ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, im Interesse der Kinder, der Jugendlichen, der Frauen und der Familien bestimmte, in 14 Punkten festgehaltene Maßnahmen zu verwirklichen. Dieser Entschließungsantrag wurde an Sie alle verteilt.

Unter anderem fordern wir darin: die sofortige Erhöhung des Karenzgeldes auf 6 000 S; die sofortige Bereitstellung einer weiteren Milliarde Schilling zum zügigen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen. – Es sind insgesamt 14 Punkte, die bis zur schrittweisen Umgestaltung der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds von lohnsummenabhängigen Beiträgen auf


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