Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 93

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Wertschöpfungskomponenten und zur schon lange verhandelten und eingeforderten Heimfahrtbeihilfe reichen. (Abg. Schwarzenberger: Da sind wir aber gespannt, ob der Edlinger mitstimmt! Der hat bisher schon gesagt, die Familien werden stark genug gefördert!)

Meine Damen und Herren von der ÖVP und der FPÖ! Ihnen geht es nicht um die Sanierung, sondern Ihnen geht es um eine Umverteilung von unten nach oben, von Arm zu Reich. (Beifall bei der SPÖ.)

14.49

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben in seinen Grundzügen vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Entschließungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel, Gabriele Binder, Mag. Barbara Prammer, Franz Riepl, Heidrun Silhavy und Genossen zum Bericht des Budgetausschusses (80 und Zu 80 der Beilagen) über die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 sowie Anlagen (60 und Zu 60 der Beilagen) zu familienpolitischen Maßnahmen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Kinder, Jugendlichen, Frauen und Familien folgende Maßnahmen zu setzen bzw. für die Verwirklichung folgender Zielsetzungen zu sorgen:

1. Die sofortige Erhöhung des Karenzgeldes auf 6.000 Schilling sowie mittelfristig die Anhebung des Karenzgeldes auf ein existenzsicherndes Niveau.

2. Die sofortige Verlängerung des Karenzgeldbezuges für AlleinerzieherInnen auf zwei Jahre.

3. Die sofortige Bereitstellung einer weiteren Milliarde zum zügigen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten, insbesondere für Kinder im Alter bis zu drei Jahren und ab sechs Jahren.

4. Die Einrichtungen von Betriebskindergärten forcieren.

5. Verankerung des Rechts des Kindes auf einen Kinderbetreuungsplatz mit hohem, klar definiertem, bundeseinheitlichem Qualitätsstandard.

6. Das Recht auf Teilzeitarbeit bis zum Schuleintritt des Kindes mit dem Recht, auf einen Vollzeitarbeitsplatz zurückzukehren.

7. Partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit und die Väterkarenz in der Öffentlichkeit stärker bewußt machen.

8. Die Behaltefrist (Kündigungsschutz) nach der Karenzzeit von 4 auf 26 Wochen verlängern.

9. Die Wiedereinstiegshilfen nach familienbedingten Unterbrechungen (Qualifizierung, Neuorientierung, finanziell ausreichend ausstatten, bewerben und breit streuen) ausbauen.

10. Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle auf der Basis betrieblicher und kollektivvertraglicher Vereinbarungen umsetzen.

11. Verstärkung und Ausweitung der Weiterbildungsmaßnahmen und der Beratung für KarenzgeldbezieherInnen.


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