Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 98

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Zudem soll die Senkung der Lohnnebenkosten steuerliche Begünstigungen der Unternehmer im Ausmaß von 15 Milliarden Schilling erbringen. Dieses Steuergeschenk wird in erster Linie die Gewinne erhöhen. Ob sich daraus Beschäftigungseffekte ergeben, ist zu bezweifeln. Neben der Entlastung der gewerblichen Unternehmen kommt es auch zu einer deutlichen Entlastung der Bauern. Die zusätzlichen Begünstigungen für die Landwirtschaft – Mineralölsteuerentlastung, Bergbauernhilfe, Umweltprogramme etc. – betragen bis zu 4 Milliarden Schilling.

Die Arbeitnehmer werden nicht nur durch die Steuer- und Gebührenerhöhungen, sondern durch zahlreiche andere Maßnahmen belastet. Die Kürzung der Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik, die Kürzung der Mittel für den Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung und die Verschlechterungen für das Arbeitsmarktservice wird zu einer Verminderung des Ausbildungsniveaus und zu einer Erhöhung der Zahl der Arbeitslosen führen. Auch durch die überfallsartig erfolgende Anhebung des Antrittsalters bei Frühpensionen wird die Arbeitslosigkeit ansteigen.

Die Urlaubsaliquotierung hat zur Folge, dass die Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel Urlaubsansprüche bzw. Urlaubsentschädigungen im Ausmaß von etwa 4,2 Mia ATS verlieren werden.

Zusätzlich sind im Regierungsprogramm Kürzungen von Transferleistungen im Ausmaß von 3 Mia Schilling unter dem Titel ‚Treffsicherheit‛ versteckt, die zum größten Teil die einkommensschwachen Gruppen besonders belasten werden. Im Detail sind diese Maßnahmen noch nicht bekannt, die geplanten Kürzungen öffentlicher Leistungen werden sich aber negativ auf die Einkommenssituation der sozial Schwachen auswirken.

Die Konsolidierung der Kostenstruktur im Krankenversicherungsbereich kostet den kranken Menschen insgesamt 4,1 Mia ATS. Das bedeutet für 4 Millionen kranke Menschen eine Mehrbelastung von 1 000 ATS pro Jahr. So ist unter anderem vorgesehen:

Erhöhung der Rezeptgebühr von 45 auf 55 ATS (Mehreinnahmen 1,5 Mia ATS);

Behandlungsbeitrag für die Inanspruchnahme einer Spitalsambulanz durch Überweisung eines praktischen Arztes 150 ATS (Mehreinnahmen 850 Mio ATS);

Behandlungsbeitrag für die Inanspruchnahme einer Spitalsambulanz ohne Überweisung eines praktischen Arztes 250 ATS (Mehreinnahmen 100 Mio ATS);

Erhöhung des Spitalskostenbeitrages von 78 auf 100 ATS (Mehreinnahmen rund 150 Mio ATS);

Kürzung des Krankengeldbezuges von 78 auf 52 Wochen (Diese Kürzung betrifft potentiell über 2 Mio Versicherte.);

Einsparungen bei den Zuzahlungen zu Heilbehelfen und Hilfsmitteln (z.B. Sehbehelfe, Krücken, Rollstühle, etc.);

Verordnetes Sparpaket für die Sozialversicherung im eigenen Bereich von 1,5 Mia ATS (dadurch wird die Leistungsfähigkeit insbesondere der Gesundheitszentren und Rehabilitationseinrichtungen der Sozialversicherung massiv gefährdet).

Überproportional werden die Pensionistinnen und Pensionisten belastet. Im Zeitraum bis 2003 werden die Pensionen um 15 Mia ATS gekürzt.

Besonders hart sind die rund 300 000 AusgleichszulagenbezieherInnen betroffen. Diese Gruppe konnte keine Vorteile aus der Steuerreform lukrieren, da sie keine Lohnsteuer bezahlt, jedoch überproportional von den Belastungen durch die Kopfsteuern sowie durch die Erhöhung der Gebühren etc. getroffen wird. In einem durchschnittlichen Fall, mit einem Nettomonatseinkommen von rund 8 500 ATS, kann das zu Kürzungen von

585 ATS führen. Im Jahresdurchschnitt sind das rund 7 000 ATS oder eine Verminderung des Jahreseinkommens um 8,3 Prozent.


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