Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 28. Sitzung / Seite 166

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desfinanzen in Ordnung zu bringen, sodass wir von einer erfolgreichen Budgetpolitik sprechen können. Dann kann auch Herr Dichand in einer Bankenwerbung ruhig Recht haben, wenn er feststellt: Erfolg ist das Letzte, was einem in Österreich verziehen wird! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Mag. Mühlbachler. – Bitte.

19.36

Abgeordneter Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dkfm. Mühlbachler, Mag. Trattner und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 samt Anlagen – 60 und Zu 60 der Beilagen – in der Fassung des Ausschussberichtes – 80 und Zu 80 der Beilagen – einbringen und ersuche den Nationalrat, diesen Abänderungsantrag in zweiter Lesung zu beschließen.

Es gibt vier Kernpunkte dieses Abänderungsantrags.

Erstens geht es um die budgetäre Umsetzung der Ersatzlösung für die Getränkesteuer, insbesondere im Kapitel 52 "Öffentliche Abgaben" und im Kapitel 53 "Finanzausgleich".

Zum Zweiten betrifft dies die Budgetierung der Einnahmen der neu eingeführten Werbeabgabe.

Zum Dritten handelt es sich um die Bereitstellung von 150 Millionen Schilling für den Postzeitungsversand durch eine diesbezügliche Überschreitungsermächtigung.

Viertens ergeben sich durch die betragsmäßigen Änderungen auch Änderungen der Schlusssummen im Artikel I des Bundesfinanzgesetzes 2000, die ebenfalls in den vorliegenden Abänderungsantrag aufgenommen wurden.

Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Ich wünsche Ihnen zum Vollzug des Budgets 2000 alles Gute! – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.37

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe bekannt, dass der in seinen Kernpunkten soeben erläuterte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dkfm. Mühlbachler, Mag. Trattner und Genossen auch schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist. Er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrags lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen; im Übrigen wird er auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Mühlbachler, Mag. Trattner und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 samt Anlagen (60 und Zu 60 der Beilagen) in der Fassung des Ausschussberichtes (80 und Zu 80 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage ist wie folgt zu ändern:

1. Im Artikel I lauten die Schlusssummen:


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