Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 154

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auch das Internet in die Preisbindung einbeziehen müssen, und zwar deswegen, weil nach dem Gleichheitsgrundsatz alle Vertriebswege innerhalb des Buchhandels gleich sein müssen. Und das war auch die Frage der verfassungsrechtlichen Situation: Es gibt Für und Wider bei jeder Regelung, aber die Vertriebswege müssen – so auch der Verfassungsdienst – dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen.

Und etwas, was ich schon so oft argumentiert habe, Sie aber nicht hören wollen, Herr Abgeordneter Cap, ist zu berücksichtigen: 80 Prozent der in Deutschland verlegten Bücher werden in Österreich gehandelt. Hätten wir das Internet in Österreich nicht preisgebunden, hätte der deutsche in Deutschland gebundene Internethändler in Österreich den freien Markt gehabt und damit marktwirtschaftlich unsere ruinieren können. Und das kann er jetzt eben nicht mehr. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Wolfmayr und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

§ 1 samt Überschrift lautet:

"Anwendungsbereich

§ 1. Dieses Bundesgesetz gilt für den Verlag und den Import sowie den Handel, mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels, mit deutschsprachigen Büchern und Musikalien. Es zielt auf eine Preisgestaltung ab, die auf die Stellung von Büchern als Kulturgut, die Interessen der Konsumenten an angemessenen Buchpreisen und die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten des Buchhandels Bedacht nimmt."

*****

Der grenzüberschreitende elektronische Handel ist seit Anfang Mai dieses Jahres über die e-commerce-Richtlinie EU-weit geregelt, und diese beschäftigt sich vorwiegend mit Rechts- und Konsumentenfragen.

Und da komme ich nun zum letzten Glied in der Kette des Buchhandels, nämlich zum Konsumenten. Wie wir alle wissen, ist der Konsument der, der den Buchhandel ankurbelt. Er ist ja der, der lesen soll, er ist ja der, der die Bücher kaufen soll. Bücher sind Abenteuer im Kopf, und sind sie nicht in unserem Kopf – auch diesen Spruch kennen wir alle –, dann sind sie nirgendwo! – Sie alle wissen doch, wie entspannend es ist, gerade nach einer Sitzung wie der heutigen, wenn Sie sich irgendwo "zusammenrollen" und ein Buch lesen können. Oder Sie alle haben als Kinder aus der Leihbibliothek, so wie auch mein Kind heute, die Bücher mit heimgeschleppt.

Das heißt, wir wollen erreichen – und das haben wir uns zum Ziel gemacht –, dass Bücher gelesen werden, dass Bücher erschwinglich sind und dass sie weiterhin in ihrer gesamten Vielfalt erhältlich sind. Daher haben wir auch die Rabattierungsregelung in unser Gesetz hineingenommen.

Wir haben nach langer Diskussion mit allen Beteiligten, mit den Autoren, mit den Verlegern, mit den Händlern, mit den Konsumenten, versucht – und wir haben es uns, wie gesagt, nicht leicht gemacht –, ein Gesetz zu schaffen, das Altes bewahrt, das auf die neuen Situationen der Gegenwart eingeht und das alle Möglichkeiten für die Zukunft offen lässt. Ich bitte Sie, uns in diesem Bestreben zu unterstützen, und ich wünsche Ihnen weiterhin viel Vergnügen beim Lesen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.56


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