Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 162

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Ich sage Ihnen auch, dass die Zahlen, die wir in Österreich schreiben müssen, schon deswegen besorgniserregend sind, weil allein im Jahre 1999 über 2 Milliarden Schilling im Bereich der Geldwäsche tatsächlich geflossen sind. 1999 waren es 2 Milliarden Schilling, 1998 waren es noch 1,65 Milliarden Schilling! Und es gab 208 Verdachtsmeldungen im Jahre 1999.

Ich will Sie nicht mit Statistiken langweilen, außer dass ich vielleicht versuche, noch einen ganz aktuellen Hinweis zu geben. Als im Jänner des heurigen Jahres eine Frau versucht hat, in einer Bankfiliale im 1. Wiener Gemeindebezirk über 109 Millionen Schilling von einem Konto abzuheben, das seit dem Golfkrieg gesperrt war, ist ihr das nicht gelungen, weil die Bank natürlich die EDOK entsprechend informiert hat, so wie es auch vorgesehen ist. Die Dame, die das Geld beheben wollte, ist angeblich ein mutmaßliches Mitglied der Terrororganisation Abu Nidal, nämlich die Frau des Finanzchefs von Abu Nidal. Gegen die Frau wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, zurzeit ist sie auf freiem Fuß.

In der morgigen Ausgabe einer Tageszeitung steht zu lesen, dass offensichtlich der Verdacht bestehe, dass die Justiz kapitulieren könnte und die Geheimdienste da sehr massiv am Arbeiten wären. Ich hoffe das nicht. Als Abgeordneter dieses Hauses denke ich, dass die Justiz auf der Hut sein muss und dass wir uns auch diesbezüglich durchsetzen müssen.

Nur eine Information am Rande: Die EDOK hat in der Schweiz ermittelt und ist draufgekommen, dass dieselbe Organisation 500 Millionen Schilling auf einem Bankkonto in der Schweiz liegen hat. Die Schweiz hat sich zu einem Kompromiss hinreißen lassen, von dem ich glaube, dass er nicht der österreichische Weg sein sollte. Die Schweiz hat nämlich gesagt: Machen wir halbe-halbe: 250 Millionen für die Gruppe Abu Nidal, 250 Millionen bleiben im Besitz des Staates Schweiz. – Diese Vorgangsweise wäre nicht die meinige.

Meine Damen und Herren! Ich glaube und hoffe, dass alle Fraktionen diesem Vorgehen heute zustimmen können und dass wir mit diesem Abkommen einmal mehr der internationalen Kriminalität ein Schnippchen schlagen können. In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

19.30

Abgeordneter Ernest Windholz (Freiheitliche): Herr Präsident! Hoch geschätzter Herr Bundesminister für Inneres! Hohes Haus! Meine beiden Vorredner haben bereits über die wesentlichsten Dinge in diesem Zusammenhang berichtet, Dinge, denen meiner Ansicht nach vollinhaltlich zugestimmt werden kann. Es geht dabei um eine Erweiterung des Zollinformationssystems, wobei eben über die beiden Bereiche, in denen Änderungen stattfinden, hier schon referiert wurde. Der gesamte Komplex ist sehr wesentlich für den Kampf gegen die organisierte Kriminalität, und ich möchte hierzu inhaltlich nur noch anmerken, dass vor allem der Anwendungsbereich von großer Bedeutung sein wird.

Betonen möchte ich, dass ich absolut nichts davon halte, den Zugang zu diesem System auf die Zollverwaltung allein zu beschränken. Vielmehr ist es sehr sinnvoll, dass alle Kräfte der Sicherheitsbehörden Zugriff darauf haben, wie dies umgekehrt auch beim Schengen-Informationssystem der Fall sein sollte. Daher auch die Bitte an den Herrn Bundesminister für Inneres, diese Gelegenheit dazu zu nutzen, klare Verhältnisse in Bezug auf das Zugriffsrecht zu schaffen, gibt es doch im Schengen-Informationssystem für die Zollverwaltung derzeit nur eine begrenzte Zugriffsmöglichkeit.

Ich meine jedenfalls, dass es, wenn dieses Informationssystem voll zum Tragen kommt, sehr sinnvoll wäre, beiden Bereichen eine Zugriffsmöglichkeit zu geben, um Synergieeffekte zu nutzen und auf diese Weise optimale Voraussetzungen für den Kampf gegen die organisierte Kriminalität zu schaffen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.32


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