Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 15

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Ich eröffne die 30. Sitzung des Nationalrates in dieser Gesetzgebungsperiode.

Als verhindert gemeldet sind der Dritte Präsident Dr. Fasslabend sowie die Abgeordneten Amon, Ing. Gerhard Bauer, Mag. Lunacek, Platter, Parnigoni, Mag. Prammer und Nürnberger.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde. Ich beginne jetzt – um 9.02 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Finanzen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Heindl. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Kurt Heindl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

37/M

Welche Ziele verfolgen Sie in den laufenden Finanzausgleichs-Verhandlungen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Neben dem Bereich des Finanzausgleichs im engeren Sinn stehen auf Grund der zeitlich mit dem Finanzausgleichsgesetz 1997 befristeten Regelungen jedenfalls auch die Krankenanstaltenfinanzierung und die Wohnbauförderung zur Diskussion.

Die Finanzausgleichspartner haben sich anlässlich der ersten beiden Verhandlungsrunden auch einvernehmlich auf einen Fragenkatalog geeinigt, der bei den Finanzausgleichs-Verhandlungen zur Sprache gebracht werden soll. Aus den bisherigen Erfahrungen mit dem Vollzug der Finanzausgleichsgesetze hat sich gezeigt, dass es stets in jenen Bereichen zu Schwierigkeiten gekommen ist, in denen es im Verantwortungsbereich der Gebietskörperschaften Überschneidungen gegeben hat. Typisches Beispiel, das uns allen bekannt ist: Landeslehrer. Daher ist eines der vordringlichsten Ziele bei den Verhandlungen auch die Zusammenführung der Aufgabenverantwortung mit der Ausgabenverantwortung.

Weiteres gesamtstaatliches Ziel muss es sicherlich sein, auch in den Finanzausgleichs-Verhandlungen Grundlagen für die Sanierung des Staatshaushaltes zu schaffen. Ich habe immer betont: Wenn man versucht, Einsparungen vorzunehmen, den Staatshaushalt in Ordnung zu bringen, dann ist nicht nur der Bund gefordert, sondern alle Gebietskörperschaften, also auch Länder, Städte und Gemeinden. Und daher werden der Beitrag von 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verpflichtend und ein weiterer Konsolidierungsbeitrag der Länder, Städte und Gemeinden das Ziel meiner Person in den Finanzausgleichs-Verhandlungen sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite