Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 18

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Ich stimme dieser Zielsetzung zu: Es geht um die Balance, und es war wirklich das vordringliche Bemühen auch in mehreren Verhandlungsrunden mit Bankenvertretern, mit unserem Paket diese Balance zu realisieren. Ich bitte Sie zu bedenken, dass wir eine 200 000-S-Grenze eingezogen haben; eine Grenze, die doch sehr weitgehend ist, wenn man berücksichtigt, was andere Länder hier an Regelungen vorsehen.

In Deutschland beispielsweise gibt es diese Konstruktion des österreichischen Sparbuches mit einer Grenze von 3 000 D-Mark, in Italien mit einer Grenze von 140 000 S, und in anderen Ländern ist mir eine solche Konstruktion nicht bekannt. Wir haben also versucht, mit der 200 000-S-Grenze 21 Millionen von etwa 24 Millionen Sparbüchern aus dieser Regelung auszunehmen, weil wir so wie Sie – unterstelle ich – der Überzeugung sind, dass sich diese Sparbücher ja nicht zur Geldwäsche eignen. Insofern konnten die Beibehaltung der österreichischen Sparkultur einerseits und das Erfüllen der internationalen Auflagen zur Bekämpfung der Geldwäsche andererseits bestmöglich, so denke ich, in Übereinstimmung gebracht werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Kogler, bitte.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Finanzminister! Teilen Sie die Befürchtung, dass die Übergangsfristen, wie sie nunmehr bis 2002 vorgesehen sind, neuerlich vom EuGH als zu lang beanstandet werden könnten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Diese Befürchtung teile ich nicht, weil vor dem Hintergrund der europäischen Forderungen und der Forderungen der Kommission ja auch unbefristete "Eisberglösungen", was die Wertpapierkonten betrifft, diskutiert worden sind. Wir haben den Versuch gemacht, sowohl bei den Sparbüchern als auch bei den Wertpapierdepots diese Regelung mit 30. Juni 2002 zu beenden. Ich denke, dass das ein sehr kurzer Übergangszeitraum ist, der, so hoffe ich, sowohl die Kommission als auch den Europäischen Gerichtshof und die FATF zufrieden stellen wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Huber, bitte.

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Bundesminister! Es ist ja geplant, für endbesteuerte Sparbücher bis zu dieser Frist – 30. Juni 2002 – keine Schenkungssteuer einzuheben.

Ich frage Sie, Herr Bundesminister, aus welchen Gründen – wir meinen, unter Außerachtlassung der sozialen Symmetrie – hier keine Obergrenze bei den Beträgen eingezogen worden ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Zum Ersten darf ich, was die Schenkungssteuer betrifft, ausführen, dass es uns ein Anliegen ist, möglichst viele der betroffenen Sparer in Österreich möglichst frühzeitig zur Identifikation ihrer Sparbücher zu veranlassen, sie dazu zu bewegen, bis 30. Juni 2002 die Möglichkeit der Identifikation zu nützen, damit man dann, wenn man beispielsweise über 200 000 S auf seinem Sparbuch hat, nicht zu einer weitergehenden Identifikation veranlasst werden muss. Das soll ein Incentive sein, um möglichst schnell zu identifizieren.

Zu Ihrer Frage nach der sozialen Symmetrie. – Ich denke, diese Diskussion kann man natürlich immer führen, und ich hoffe, wir stimmen dahin gehend überein, dass eine bewährte österreichische Tradition, beispielsweise: Großmutter schenkt dem Enkerl ein Sparbuch, auch wirklich von steuerlichen Sanktionen unbehelligt bleiben sollte; in Anlehnung an eine Regelung, die bei der Erbschaftssteuer schon vor längerer Zeit gefunden wurde, übrigens hier auch ohne eine betragsmäßige Grenze, wozu auch Ihre Fraktion damals die Zustimmung gegeben hat.


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