Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 19

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Unsere Sorge bezüglich eines betragsmäßigen Limits war ganz einfach, dass Kapital Österreich verlassen könnte und wir insofern österreichische Interessen, auch was die 25 Prozent Kapitalertragsteuer betrifft, schädigen könnten. Jeder Mann/jede Frau, der/die 2, 3 Millionen Schilling auf seinem/ihrem Sparbuch hat und diese verschenken will, könnte sich veranlasst sehen, eben wegen der Schenkungssteuer, ins Ausland zu gehen und dort zu schenken und damit an den österreichischen Steuergesetzen vorbei zu agieren. Insofern hätten wir Kapital im Ausland, hätten nichts von einer Kapitalertragsteuer im Inland, und damit wäre der Republik genauso wenig gedient. Es war daher, glaube ich, eine Frage der Vernunft, diese Regelung zu treffen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Trattner, bitte.

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Finanzminister! Warum muss die Abhebung von anonymen Sparbüchern nach dem 30.6.2002 der Polizei gemeldet werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist Ihnen wie mir und manchen Sparern, denke ich, genauso wenig willkommen, dass das veranlasst werden muss. Wir haben aber auch hier versucht, eine möglichst entgegenkommende Regelung zu finden, zumal ja die FATF den ersten Lösungsvorschlag, den wir im Ministerrat beschlossen haben, abgelehnt und dann mehrere Auflagen definiert hat, die dazu geeignet sind, den Ausschluss aus der FATF rückgängig zu machen.

Ein Vorschlag der FATF war, dass man für Sparer nach einer nicht erfolgten Identifikation bis zu diesem Datum – 30. Juni 2002 –, sofern die Einlage über 200 000 S ausmacht – diese Grenze ist mir wesentlich, sie wurde von uns eingeführt –, eine Fondslösung vorsieht. Das heißt, die zu diesem Zeitpunkt nicht identifizierten Sparbücher sollten in einen österreichweiten Fonds überwiesen werden. Das hätte durchaus Ähnlichkeit mit einer stillen Enteignung gehabt; etwas, was der österreichischen Bevölkerung und den Sparern gegenüber nicht vertreten werden kann.

Daher haben wir versucht, mit der 200 000-S-Grenze 21 Millionen Sparbücher und damit mehr als 90 Prozent der Sparbücher überhaupt von dieser Regelung auszunehmen. Jene Sparer, die diese Grenze überschreiten und von heute beziehungsweise 1. November an bis 30. Juni 2002, also in mehr als zwei Jahren, nicht einmal den Weg zur Bank finden, um zu identifizieren, müssen dann eine verschärfte Kontrolle in Kauf nehmen. Besteht hier der Verdacht auf Geldwäsche oder nicht?, das wird dann kontrolliert, und wenn das ausgeschlossen werden kann, dann kann die Auszahlung der Sparguthaben erfolgen.

Aber es war eine aus der Sicht der FATF unumgängliche Maßnahme, damit wir den Ausschluss verhindern können. Der Ausschluss – ich denke, das ist uns allen bewusst – hätte dazu geführt, dass der Bankenplatz, der Finanzplatz Österreich massiv belastet worden wäre, dass das Rating sowohl der Republik als auch der Banken in Gefahr geraten wäre und dass wir auf die schwarze Liste jener Länder gesetzt worden wären, die nicht gegen Geldwäsche ankämpfen. Das kann nicht österreichisches Interesse sein.

Ich glaube, dass die Balance: Beibehaltung der Sparkultur einerseits und Erfüllung internationaler Anforderungen andererseits, sehr gut gelungen ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Damit haben wir das Thema Anonymität erledigt.

Die 3. Frage bitte ich Herrn Abgeordneten Kogler zu formulieren. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Geschätzter Herr Minister! Wie lassen sich Ihrer Meinung nach die Vorschläge des Internationalen Währungsfonds, das strukturelle Budgetdefizit bis zum Jahr 2002 auf null zu reduzieren – diesem Vorschlag haben Sie sich ja angeschlossen –, mit den im Koalitionsübereinkommen vereinbarten Maßnahmen zur Familienförderung, Stichwort: Karenzgeld für alle, zur Landwirtschaftsförderung und zur Finanzierung und Dotierung des Bundesheeres, Stichwort: Abfangjägerfinanzierung, vereinbaren?


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