Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 27

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meines Erachtens dann, wenn wir dieses Bewusstsein des Sparens, der Aufgaben- und der Strukturreformen diskutieren, auch die Gemeinden und die Städte einen Beitrag zu leisten haben.

Sie waren ja nicht nur Minister, sondern Sie sind auch Bürgermeister und wissen daher besser als ich, dass wir so manches Mal ein gewisses "Kirchturmdenken" haben und die eine Gemeinde das will, was die andere auch schon hat, ob das nun Bäder sind oder ob das sehr wichtige Einrichtungen sind wie beispielsweise die Feuerwehr, wo man manchmal auch zu viel, also mehr, als notwendig ist, tun kann – bei aller Bewahrung und Wertschätzung des Idealismus. Ich denke, es gibt ein großes Einsparungspotential, wenn auch der Wille zur Zusammenarbeit und zur gesamtstaatlichen Betrachtung vorhanden ist.

Insofern sehe ich die Bewältigung der Aufgaben durch die bestehenden finanziellen Mittel für gesichert und hoffe auf der anderen Seite, dass wir hier auch einen Beitrag zur Erreichung der gesamtstaatlichen Ziele der Konsolidierung unseres Haushaltes erlangen werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Haigermoser, bitte.

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Herr Bundesminister! In Sachen gerechterer Finanzausgleich hat die alte Koalition ja bekanntermaßen versagt. Daher haben wir darüber zu debattieren, wie hier Gerechtigkeit geschaffen wird. Während die einen Gemeinden in Geld schwimmen, was unter anderem auch durch eine verkorkste Raumordnung der Länder verursacht ist, sind die anderen Gemeinden quasi an der Armutsgrenze gelandet.

Daher die Frage: Halten Sie die Überlegungen, die dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel zu Grunde liegen, dass nämlich von der Aufgabenverantwortung her die Zuteilung höherer Ertragsanteile an einwohnerstarke Gemeinden gegenüber Gemeinden mit geringerer Bevölkerung gerechtfertigt ist, noch für zeitgemäß und noch quasi für ein Umsetzungsziel?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Im Finanzverfassungsgesetz 1948, das ja die verfassungsrechtliche Grundlage für jedes Finanzausgleichsgesetz bildet, ist der Grundsatz der ausgewogenen Lastenverteilung festgelegt. Dieser Grundsatz besagt im Wesentlichen, dass die finanzausgleichsrechtlichen Regelungen jeweils in Übereinstimmung mit der Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften zu erfolgen haben.

Von dieser Grundforderung an jeden Finanzausgleich ausgehend, wird der Aufgabenbereich, den größere Gemeinden gegenüber kleineren Orten zu erfüllen haben, einerseits durchaus unterschiedlich zu beurteilen sein; andererseits gebe ich Ihnen Recht, dass es sinnvoll und notwendig ist, historisch entwickelte Verteilungen der Finanzen, der öffentlichen Abgaben neu zu diskutieren und hoffentlich auch konsensual zu einer neuen Übereinkunft zu kommen.

Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass es bereits in der Vergangenheit immer wieder Veränderungen in den Finanzausgleichsverhandlungen gegeben hat. So hat man beispielsweise im Finanzausgleichsgesetz 1985 den untersten Vervielfältiger für Gemeinden mit höchstens 1 000 Einwohnern beseitigt und damit diese Kleingemeinden denen mit einer Einwohnerzahl von 1 001 bis 10 000 Einwohnern gleichgestellt. Das brachte eine maßgebliche finanzielle Besserstellung gegenüber der alten Regelung. Man hat im Finanzausgleichsgesetz 1993 beim abgestuften Bevölkerungsschlüssel einen jährlichen Sockelbetrag von 102,3 S je Einwohner eingeführt, der ebenfalls für die kleinen Gemeinden eine finanzielle Besserstellung zu Lasten der großen Gemeinden bedeutete.

Diese Regelungen der Vergangenheit, durch die es möglich war, erste Schritte zu tun, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der kleineren Gemeinden zu stärken, könnte man daher, so der Wille bei allen Partnern vorhanden ist, auch in der Zukunft fortsetzen und hier zu einer Neudefinition kommen.


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