Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 30

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Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Selbstverständlich, Herr Abgeordneter! Es war das eine Frage, die wir natürlich im Auge hatten. Es ist enorm wichtig, auch da dem Konsumenten nach wie vor Sicherheit zu geben, und daher bleibt die obligatorische Punzierungspflicht natürlich erhalten. Das heißt: Alle Edelmetallgegenstände unterliegen vor dem Verkauf nach wie vor der Punzierungspflicht. Die Lizenznehmer müssen vor Erhalt ihrer Lizenz zur Punzierung angemessene Anforderungen erfüllen, was auch laufend überprüft wird. Die Wahrung des Konsumentenschutzes wird also sichergestellt sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Haigermoser, bitte.

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Auch bei dieser Neuordnung des Punzierungswesens handelt es sich um eine Entbürokratisierung. Die neue Koalition hat es in kürzester Zeit geschafft, das, was in der alten überhaupt nicht gelungen ist, über die Bühne, über die Rampe zu bringen. Auch darin wird eine positive Tätigkeit dieser Koalition sichtbar: Reformbereitschaft allenthalben.

Die Einnahmen aus der bisherigen Punzierungstätigkeit entfallen bekanntermaßen. Die Nachschautätigkeit ist, wie Sie angeführt haben, aus Konsumentenschutzgründen notwendig. Daher meine Frage: Entsteht durch diese Umgruppierung, durch diese Neuordnung eine budgetäre Mehrbelastung?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es entsteht dadurch keine budgetäre Mehrbelastung. Zum einen wird die Erteilung der Konzession oder Lizenz zur Punzierung eigener beziehungsweise auch fremder Edelmetallgegenstände kostenpflichtig gestaltet werden. Dadurch müssen also jedenfalls die Kosten der staatlichen Kontrolltätigkeit gedeckt sein. Zum anderen darf ich sagen, dass das Hauptpunzierungs- und Probieramt in den letzten Jahren Verluste gemacht hat. Insofern handelt es sich dabei also um einen doppelt positiven Effekt, weil auch diese Verluste wegfallen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kogler, bitte.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das muss ein Irrtum sein. Ich habe keine Zusatzfrage angemeldet.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich kann es Ihnen schwarz auf weiß beweisen. Aber Sie sind nicht verpflichtet, eine Zusatzfrage zu stellen.

Wir kommen zum 7. Thema, zur Anfrage des Abgeordneten Mag. Werner Kogler an den Herrn Bundesminister für Finanzen betreffend Einsparungspotential. – Ich bitte um die Formulierung der Frage.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Danke schön, Herr Präsident! – Herr Finanzminister! Meine Frage lautet:

36/M

Welches Einsparungspotential kann im Bereich der Wohnbauförderung durch eine strenge Bindung an soziale und ökologische Vergabekriterien erzielt werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung gehört seit 1988 in Gesetzgebung und Vollziehung zu den ausschließlichen Kompetenzen der Länder. Auch wenn die Finanzierung der Wohnbauförderung schon wegen ihres großen Anteils an den Ausgaben sicherlich, wie bereits betont, auch Thema der laufenden Finanzausgleichsverhandlungen sein wird, erscheint


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