Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 31

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es mir aber nicht angebracht zu sein, die Länder, die verfassungsrechtlich zurzeit dafür zuständig sind, hinsichtlich der Art und Weise, wie sie diese Mittel der Wohnbauförderung gestionieren, zu bevormunden, solange die Mittel zweckgebunden entsprechend eingesetzt werden.

Das heißt, man sollte die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung berücksichtigen und sollte auch im Sinne der Subsidiarität durchaus davon ausgehen, dass die Länder selbst am besten wissen, wo die Prioritäten zu setzen sind – wir haben unterschiedliche Voraussetzungen in den einzelnen Ländern, auch was den Wohnungs- und den Sanierungsbedarf betrifft –, und dass sie selbst besser als der Bund in der Lage sein werden, Prioritäten so zu setzen, wie das eben aus Sicht des Landes und seiner Bevölkerung notwendig ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wünschen Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Diesmal ja. – Herr Finanzminister! Die allerorts diagnostizierte Einsparmöglichkeit im Bereich der Wohnbauförderung wird ja von niemandem bestritten, und auch gerade von Ihnen nicht.

Bis wann, glauben Sie, kann es, unbeschadet der verfassungsrechtlichen Situation, in der Sache selbst Änderungen geben, sodass wenigstens in diesem Bereich einmal Einsparungen im Ausgabenbereich getroffen werden können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Im Grundsatz gebe ich Ihnen insofern Recht, als man, wenn man sich die Frage stellt, was tatsächlich an Bedarf vorhanden und damit auch an Wohnbauförderungsmitteln notwendig ist, berücksichtigen muss, dass die Zahl der österreichischen Bevölkerung seit 1995 um weniger als 10 000 pro Jahr zugenommen hat, während es in den Jahren davor eine deutlich stärkere Zuwanderung und eine größere Steigerung der österreichischen Bevölkerungszahl gegeben hat.

Im internationalen Vergleich haben wir in Österreich – dies ist ein zweites Argument – in etwa 455 Wohnungen je 1 000 Einwohner. Das liegt im europäischen Vergleich absolut über dem Durchschnitt. Darüber hinaus haben wir einen Förderungsanteil an der gesamten Wohnbaufinanzierung, der im internationalen Vergleich ebenfalls besonders hoch liegt.

Ich geben Ihnen daher vollkommen Recht darin, dass wir da ein größeres Einsparungspotential haben. Das wurde von mir auch den Ländern gegenüber ausgeführt. Wir haben heute in etwa 24 Milliarden Schilling in der zweckgebundenen Gebarung, etwa 9 Milliarden Schilling in der nicht zweckgebundenen, sprich frei verfügbaren Gebarung der Länder. Meine Hoffnung ist, dass wir da doch sehr deutlich reduzieren können, um auf der Ausgabenseite einen wesentlichen Beitrag leisten zu können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Kubitschek, bitte.

Abgeordnete Mag. Maria Kubitschek (SPÖ): Herr Minister! Sie sehen einen Mangel an sozialer Treffsicherheit bei der Wohnbauförderung. Da die Kriterien von den Ländern bestimmt werden, stellt sich ganz konkret die Frage, in welchen Bundesländern Sie diesen Mangel sehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Das ist natürlich unterschiedlich jeweils nach den Regelungen einzelner Länder zu beurteilen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich Ihnen jetzt nicht sozusagen die soziale Treffsicherheit je nach Bundesland vor Augen führen kann. Ich bin aber persönlich der Überzeugung, dass die Wohnbauförderung in Summe sicherlich nicht so sozial ausgelegt ist, dass sie vor allem den unteren 20 Prozent der Einkommenspyramide zugute kommt. Wir wissen, dass da in unterschiedlichem Maße, je nach Festlegungen der Einkommenskategorien, doch auch Bevölkerungsteile in den Genuss der Wohnbauförderung kommen, angesichts derer man, wenn man


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