Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 43

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Artikel 3

Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes

Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 559/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2000, wird wie folgt geändert:

1. Im § 186 Abs. 1 wird nach dem Ausdruck "von den örtlich und sachlich zuständigen gesetzlichen beruflichen Vertretungen der nach diesem Bundesgesetz Versicherten" der Ausdruck "auf Grund eines Beschlusses der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs" eingefügt.

2. § 201 Abs. 3 erster Satz lautet:

"Der Beirat kann unter Bedachtnahme auf die Aufgaben des Versicherungsträgers in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung seine Anhörung verlangen, Anträge stellen und Stellungnahmen abgeben."

3. § 202b lautet (Bestellung der Beiratsmitglieder...

...

4. Nach § 273 wird folgender § 274 samt Überschrift angefügt:

"Schlussbestimmungen zu Art. 3 des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2000, BGBl. I Nr. xxx

§ 274. § 186 Abs. 1, § 201 Abs. 3 und 202b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2000 treten mit ... 2000 in Kraft."

Artikel 4

Änderung des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes

Das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 174/1999, wird wie folgt geändert:

1. § 149a Abs. 3 erster Satz lautet:

"Der Beirat kann unter Bedachtnahme auf die Aufgaben des Versicherungsträgers in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung seine Anhörung verlangen, Anträge stellen und Stellungnahmen abgeben."

2. § 149d lautet (Bestellung der Beiratsmitglieder

...

3. Nach § 193 wird folgender § 194 samt Überschrift angefügt:

"Schlussbestimmungen zu Art. 4 des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2000, BGBl. I Nr. xxx

§ 194. § 149a Abs. 3 und § 149d in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2000 treten mit ... 2000 in Kraft."


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite