Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 45

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5. In Artikel 3 Z 20 wird in § 274 Abs. 2 nach "122c" der Beistrich durch das Wort "und" ersetzt, die Worte "und § 274 Abs. 4" entfallen.

6. In Artikel 3 Z 20 lautet der Abs. 4 des § 274:

"(4) Auf männliche Versicherte, die nach dem 22. Mai 1943 geboren wurden und die die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem 22. Mai 2000 beantragt haben, ist § 122c nicht mehr anzuwenden.

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Sehr geehrte Damen und Herren! Kollegin Silhavy hat uns ihre Positionen, die sie im Sozialausschuss für die sozialdemokratische Fraktion erörtert hat, auch heute hier vom Rednerpult aus mitgeteilt.

Sehr geehrte Frau Kollegin Silhavy! Das von Ihnen so gut bestellte Haus – das muss klar und deutlich gesagt werden – hat 1 650 Milliarden Schilling Schulden.

Zum Zweiten, sehr geehrte Frau Kollegin Silhavy – das verschweigen Sie der Öffentlichkeit immer und davon wollen Sie auch heute nichts wissen, diesbezüglich haben Sie ein selektives Erinnerungsvermögen –: Es hat der Europäische Rat in Amsterdam am 17. Juni 1997 unter Teilnahme Ihrer Damen und Herren von der Bundesregierung für das Jahr 2002 eine Nulltangente sowohl für das Budget des Bundes, der Länder und der Gemeinden als auch für den Bereich der Sozialversicherungen ratifiziert, unterschrieben und vereinbart.

Es sind daher, sehr geehrte Frau Kollegin Silhavy, die von Ihnen, von der Arbeiterkammer und vom Gewerkschaftsbund ins Treffen geführten Argumente, dass die Pensionsreform jetzt um zwei Jahre zu früh kommt, klar und deutlich von der Hand zu weisen. Sie hätten entweder im Europäischen Rat in Amsterdam, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, diese Nulltangente für das Budget, einschließlich der Sozialversicherung, für 2002 nicht vereinbaren dürfen, oder Sie müssen sich heute, wenn Sie fair sind, auch gegenüber der Öffentlichkeit daran erinnern, was Sie 1997 in Amsterdam vereinbart haben.

Der blaue Brief von der Europäischen Union und all jene Dinge, die zur Kontrolle des Budgetsystems eingesetzt werden und in aller Deutlichkeit zweimal gekommen sind, sind ja vom Herrn Finanzminister Edlinger klar vorgetragen worden. Die restlichen Punkte sind in der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben worden, sie sind aber selbstverständlich mit Bestandteil dieses Beschlusses. Diese Dokumente sind für jeden, der sich dafür interessiert, unter der Nummer C 236/1 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften klarerweise publiziert.

Ich möchte Ihnen sagen, Frau Kollegin Silhavy, dass damit eines der wichtigsten Argumente, das Sie immer verwenden, dass es dabei nämlich ausschließlich ums Budgetstopfen zugunsten der Budgets 2000/2001 geht, schlicht und einfach falsch ist. (Abg. Silhavy: Es geht um Umverteilung, es geht nicht ums Budgetstopfen!) Sie werden sich der politischen Verantwortung, die Sie in Ihrer Führung der Bundesregierung von 1995 bis 1999 gehabt haben, nicht entschlagen können. (Abg. Silhavy: Sie nehmen dem einen und geben dem anderen! Das ist sozial ungerecht!) Wir werden dafür sogen, dass die Österreicher erfahren, was Sie vereinbart haben, welche Rahmenbedingungen Sie vereinbart haben und aus welchen Gründen diese Bundesregierung gezwungen ist, Sparkonzepte auch im Bereich der Pensionen jetzt vorgezogen umzusetzen.

Ich darf Ihnen noch eines klar sagen: Sie haben Ihr Haus so wohlbestallt, dass Sie, obwohl Sie gewusst haben, dass die Getränkesteuer aufgehoben wird, keine Vereinbarungen getroffen haben, um dieses Problem in entsprechender Form zu lösen und zu erledigen. Wer in Ihrer Koalition die Schuld daran hat, das können Sie mit Ihrem ehemaligen Koalitionspartner ausstreiten. Tatsache ist, dass keine Lösung dafür vorgelegen ist.


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