Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 49

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tätig sind, die abgerackert sind und die Sie jetzt, weil sie krank geworden sind, auch noch bestrafen.

Über vieles kann man diskutieren bei den Pensionen – ich habe ja schon versucht, einige Ziele darzulegen –, man sollte sich auch die Zeit nehmen, darüber zu diskutieren, denn ein Problem dieser Pensionsreformen in den letzten Jahren war doch, dass wir uns nie Zeit genommen haben. Das war schon unter der alten Regierung so. Zehn Pensionsreformen in 10 bis 15 Jahren – halten Sie das noch irgendwie für angemessen und erträglich in dem Sinn, dass hier auch Verlässlichkeit geschaffen wird? – Nein! Wir beschließen allein am heutigen Tag zwei oder drei ASVG-Novellierungen – allein am heutigen Tag! – in unterschiedlichen Kapiteln. (Abg. Silhavy: Gestern auch schon!)

Ja, halten Sie das noch für vertretbar? Meinen Sie, dass dieses ASVG tatsächlich noch eine Richtschnur ist für das, was sich im sozialpolitischen Bereich, im Pensionsbereich, im Krankenversicherungsbereich darstellen lässt? Halten Sie das ASVG wirklich noch für ein Gesetz, das administrierbar ist, das von den Menschen auch noch als solches erkannt werden kann in seinen wichtigsten Leitlinien? – Nein, das ist unmöglich! Das wissen Sie alle ganz genau, das wissen alle Experten, und selbst die Experten wissen ja nicht mehr genau, wohin das mit dem ASVG gehen soll.

Aber die wesentlichen Fragen greifen Sie nicht an. Sie versuchen, einzelne Gruppen und gerade die, die es am bittersten nötig haben, zu schädigen, zur Kasse zu bitten beziehungsweise zu bestrafen. Und das ist der Kern dieser Pensionsreform.

Wir könnten darüber diskutieren, dass wir Maßnahmen im Pensionsbereich auch sozial ausgewogen treffen. Ja bitte, warum wird immer nur darüber diskutiert, dass die Jüngeren benachteiligt werden durch die Pensionsreform, warum wird nicht auch darüber diskutiert, wie man Gerechtigkeit zwischen den Generationen schaffen kann? (Abg. Dr. Feurstein: Auch darüber wird geredet!) Es sollen keine Eingriffe in das Leistungsrecht erfolgen, aber warum wird nicht über steuerliche Maßnahmen diskutiert, Herr Abgeordneter Feurstein, mit denen man auch bei den Pensionisten, bei denen, die 40 000, 50 000 oder 60 000 S aus einer, zwei, drei, vier oder fünf Pensionen erhalten, etwas mehr Gerechtigkeit schaffen könnte? (Abg. Dr. Feurstein: Das kommt schon! – Abg. Steibl: Das kommt schon!) Warum wird darüber nicht diskutiert?

Warum wird nicht über den Pensionistenabsetzbetrag diskutiert? Da verweigern Sie sich jetzt schon zwei Jahre lang, in denen wir Ihnen bei jeder Pensionsdebatte zu erklären versuchen: Der Pensionistenabsetzbetrag ist in seiner konkreten Ausgestaltung ein Paradebeispiel für soziale Ungerechtigkeit innerhalb des Pensionssystems. (Beifall bei den Grünen.) Da findet man auf Seiten der Regierungskoalition keinen, der ein Ohrwaschel rührt. Das überhören Sie.

Versuchen Sie doch, diese Maßnahmen erstens tatsächlich zu formulieren und zweitens in der Öffentlichkeit zu diskutieren, so wie das in anderen Ländern auch üblich ist! Ich nehme jetzt nicht nur das Beispiel Deutschland, wo eine öffentliche Debatte, eine ausführliche öffentliche Debatte über die Pensionsreform stattfindet. Mir gefällt das Beispiel Schweiz noch viel besser, wo es im Bereich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung seit den dreißiger Jahren insgesamt zwölf Reformen gegeben hat. Wir halten beim ASVG bei der 58. Novelle seit 1955! Das sind aber nur die gezählten Novellierungen, bei den ungezählten halten wir bei 130, meine Damen und Herren.

Das ist nicht die Art und Weise, wie man mit sozialer Sicherheit, mit sozialer Pensionsversicherung umgehen kann. Das ist nicht die Art und Weise, wie man Vertrauen in soziale Altersversorgung erzeugt. Das ist nicht die Art und Weise, wie man mit diesen Menschen umgehen kann. Sie reden über Zahlen, aber nicht über die Menschen, die es betrifft. Da hilft auch keine Debatte über das Budget. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Eine Anmerkung noch zum Bereich der Wahl innerhalb der Sozialversicherungsträger: Auch das ist ein Beispiel für eine Reform, wie sie nicht stattfinden darf, wie der alte rot-schwarze Proporz zwischen den Sozialpartnern durch einen blau-schwarzen Majorz


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