Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 65

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Das ist meiner Meinung nach ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Rechte für die Senioren und speziell auch für die Behinderten. Ich sehe diesen Schritt im Zusammenhang mit der Installierung des Seniorenbeirates im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen als einen wichtigen Schritt in Richtung lebendige Gestaltung des Generationenvertrages.

Meine Damen und Herren! Wir müssen den Generationenvertrag nicht zu einem Lippenbekenntnis herabwürdigen, sondern wir müssen ihn tatsächlich leben, und wir müssen glaubwürdige Maßnahmen in der Politik, in den gesetzlichen Regelungen setzen, um zu zeigen, dass es uns damit ernst ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zum zweiten Thema, zur Reaktion auf das EuGH-Urteil vom 23. Mai dieses Jahres. Da möchte ich doch ein paar Worte betreffend die Pensionsreform ganz generell vorausschicken, weil dies heute sehr oft angesprochen worden ist. Uns geht es darum, dass wir die Finanzierung der Pensionen langfristig sicherstellen. Meine Damen und Herren! Das ist ein Thema, das auch in der EU zunehmend eine wichtige Rolle spielt. Österreich hat auch von der EU eine Empfehlung bekommen, sein Pensionssystem anzupassen und zu sanieren und dem enormen demographischen Wandel, der derzeit stattfindet, Rechnung zu tragen.

Ich möchte betonen, dass diese Pensionsreform, die wir in Kürze beschließen werden, mit sehr großer Sensibilität, mit sehr großer Sozialkompetenz konzipiert wurde, dass die notwendigen Maßnahmen maßvoll sind und dass sie schon in der letzten Legislaturperiode fällig gewesen wären. – Das zur Widerlegung des Arguments, dass diese Pensionsreform rasch und überfallsartig erfolge. Die Reformen, die wir heute vorschlagen, hätten schon in der letzten Legislaturperiode Platz greifen sollen, und daher kann von "rasch" und von einem "Überfall" keine Rede sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wenn hier von "Grauslichkeiten" die Rede ist, so möchte ich sagen (Abg. Öllinger: Sie selbst haben das gesagt!), diese Pensionsreform enthält überhaupt keine Grauslichkeiten, und es wird auch in Zukunft keine Grauslichkeiten geben. (Abg. Öllinger: Das ist Ihr Zitat!) Es geht darum, dass wir klar machen, dass wir eben keine soziale Kälte Platz greifen lassen, sondern dass wir mit dieser Pensionsreform dem Sozialabbau entgegensteuern, indem wir durch eine langfristige Sicherung der Finanzierbarkeit das soziale Netz verstärken und die Sicherheit gerade für die sozial Schwachen gewährleisten wollen. (Abg. Öllinger: Das haben Sie selbst gesagt, Frau Ministerin!)

Vielleicht kurz zur Vorgeschichte: 1993 hat man eine neue vorzeitige Alterspension eingeführt. Männer und Frauen konnten mit 55 Jahren in Pension gehen, wenn sie in ihrer damaligen Tätigkeit aufgrund gewisser körperlicher Probleme nicht mehr einsatzfähig waren. Das war eine Ausnahme von dem System, und diese Ausnahme ist ausschließlich deshalb geschaffen worden, weil man beschäftigungspolitische Probleme lösen wollte, weil man bei gewissen großen Firmen die finanzielle Situation in den Griff bekommen wollte und die Menschen nicht in die Arbeitslosigkeit, sondern in die Pension geschickt hat – zu Lasten des Steuerzahlers und zu Lasten dieses Systems.

1996 wurde dann das Antrittsalter für Männer auf 57 Jahre angehoben, und das ist EU-widrig. Daher wurde diese Regelung von der EU mit 23. Mai dieses Jahres aufgehoben. Das heißt, ab sofort konnten laut diesem EuGH-Erkenntnis auch Männer mit 55 Jahren in Pension gehen. Wir haben gesehen, dass explosionsartig Anträge von Männern mit 50 Jahren eingelangt sind.

Meine Damen und Herren! Das bedeutet eine unverkraftbare Belastung, eine für das Budget katastrophale Auswirkung. Die Experten haben berechnet, dass das 1 bis 2 Milliarden Schilling im Jahr bedeuten würde. Es gibt auch nicht das Argument des Vertrauensschutzes, denn diese Männer, die nun plötzlich aufgrund des EuGH-Urteils mit 55 Jahren in Pension gehen wollten, konnten sich nicht vorher darauf verlassen, dass das EuGH-Urteil so ausfallen wird. Daher ist es ungerechtfertigt und unfair gegenüber den anderen, dass diese Menschen nun plötzlich in Pension gehen können. Wie gesagt, die Auswirkung auf den Steuerzahler ist einfach nicht verantwortbar. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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