Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 64

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Diese Regierungsvorlage bedeutet eine eklatante Verschlechterung für die Schwachen in diesem Land. Demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich ist sie bedenklich. Sie erhält daher nicht unsere Zustimmung.

Versuchen Sie auch nicht, auf demokratisch gewählte Abgeordnete Druck auszuüben, indem Sie immer von Fundamentalopposition reden! Der Spott und der Hohn, der in der letzten Zeit hier im Plenum immer wieder zu hören war, ist geschmack- und taktlos. Das fällt auf diejenigen zurück, die es ausüben, besonders dann, wenn sie so gerne von Krankheiten anderer Abgeordneter sprechen.

Wir stehen zur Bevölkerung. Wir stehen zu den Jungen, zur Sicherung ihrer Zukunft und zur Sicherung der Existenz der Alten. Wir stehen zu unserem Land. Wir lieben es, und wir werden es immer und überall vertreten. Da wir kritisch und verantwortungsbewusst sind, werden wir auch anderen Tagesordnungspunkten zustimmen. (Abg. Neudeck: Schade, dass Gusenbauer nicht da ist! Er hätte das hören sollen!) Aber diesem unsozialen und rechtlich bedenklichen Antrag stimmen wir sicherlich nicht zu! (Beifall bei der SPÖ.)

11.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Dr. Sickl. – Bitte, Frau Minister.

11.48

Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Elisabeth Sickl: Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heutigen Sozialversicherungs-Änderungsgesetz stehen zwei Themen auf der Tagesordnung, nämlich einerseits die Demokratisierung der Gremien der Sozialversicherungsträger und andererseits die nötige Reaktion der Politik auf das EuGH-Urteil vom 23. Mai dieses Jahres. Bei beiden Themen beweist diese Regierung, diese Koalition einerseits ihr ausgeprägtes Demokratiebewusstsein, aber andererseits auch ihr hohes Verantwortungsbewusstsein gerade für die sozial Schwachen und ihr hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Steuerzahler. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Sozialversicherung ist eine besonders wichtige Institution zur Gewährleistung der sozialen Sicherheit und zur solidarischen Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger im Krankheitsfall, bei Unfall und im Pensionsfall. Es muss ein wichtiges Anliegen der Politik sein, hier sinnvolle Reformen durchzuführen.

Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz sieht eine Demokratisierung in der Zusammensetzung der Gremien der Sozialversicherungsträger vor und ist daher ein längst fälliger Schritt, der eine unhaltbare Situation abschafft, die es bisher gegeben hat, dass nämlich die Präsidenten der Interessenvertretungen willkürlich nach eigenem Ermessen diese Gremien zusammengesetzt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das kann in Zukunft nicht mehr passieren, denn in Zukunft ist auf das Ergebnis der demokratischen Wahlen dieser Interessenvertretungen nach dem d’Hondtschen System Rücksicht zu nehmen. Das heißt, es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Demokratisierung gesetzt worden.

Besonders wichtig ist auch – das ist ein Zeichen, dass wir tatsächlich für diese Demokratisierung einstehen –, dass gewisse Träger und die Kraft ihrer Strukturen anders beurteilt werden müssen, wie etwa die Sozialversicherungsanstalt der Eisenbahner, wie etwa die Betriebskassen. Man war sensibel genug und hat auch in der gesetzlichen Regelung auf diese einzelne spezielle Situation Rücksicht genommen.

Was für mich wichtig ist, ist auch eine neue Situation der Nichtaktiven in den Gremien der Sozialversicherungsträger. Das sind die Pensionisten, und das sind die Behinderten. Sie haben bisher in diesen Gremien, in den Beiräten relativ schwache Rechte gehabt, und diese sind jetzt gestärkt worden, indem sie in diesen Gremien nicht überstimmt werden können und indem sie selbst ihre Anträge, ihre Anliegen im Vorstand und in der Generalversammlung vorbringen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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