Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 73

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Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sicherung der Pensionen auch für die nachkommende Generation ist wohl eine der vordringlichsten Aufgaben, die wir Abgeordneten hier in diesem Hause zu erfüllen haben. Es geht einfach nicht an, dass unsere Generation, dass wir die Ressourcen unserer Kinder und Enkelkinder gnadenlos verbrauchen und ihnen ein lebenswertes Leben in der Zukunft und eine finanzierbare Pension vorenthalten. Auch die nachkommende Generation sollte die Möglichkeit haben, ein finanzierbares Pensionssystem vorzufinden. Dazu sind Reformen notwendig, schnell notwendig, wie die Entwicklung zeigt: Im Jahre 1950 war das Verhältnis Pensionist zu Arbeitenden eins zu drei, derzeit liegt es bei eins zu zwei, und wenn nichts geschieht, wird im Jahre 2030 ein Berufstätiger für einen Pensionisten aufzukommen haben.

Wenn die Entwicklung in Zukunft so weitergeht, werden die Pensionen natürlich nicht mehr finanzierbar sein. Es werden neue Modelle erforderlich sein – ich denke da an das vorgeschlagene Drei-Säulen-Modell.

Es ist in Zukunft auch nicht möglich, dass 35 Prozent der Frühpensionisten in die Invaliditätspension kommen. Da kann irgendetwas nicht stimmen, wenn es in anderen Ländern fünf Prozent sind. Da stimmt am System in Österreich etwas nicht. Auch hier ist entsprechend nachzuregulieren. (Abg. Öllinger: Die Zahlen stimmen aber auch nicht!)

Diese Regierung hat in diesem Programm vor, gerade für die sozial Schwächeren etwas zu tun. Das heißt, die Tätigkeitsfelder werden so beschrieben, dass die sozial Schwächeren endlich die Möglichkeit haben, eine Invaliditätspension zu bekommen, damit sie nicht in den Kreisverkehr ohne Ausgang geschickt werden: vom Arbeitsmarktservice zum Antrag auf Invaliditätspension, dann wieder zurück zum Pensionsvorschuss oder zur Notstandshilfe und wieder zurück zum Antrag auf Invaliditätspension. Mit dem neuen Gesetz wird hier endlich Abhilfe geschaffen. Diesbezüglich hat es große Versäumnisse der letzten Sozialministerin gegeben.

Es wird auch nicht angehen, dass unterschiedliche Systeme in Zukunft weiter bestehen, so krass unterschiedliche, dass zum Beispiel ein Verwaltungsbediensteter bei der Eisenbahn weiterhin mit 53 Jahren in Pension gehen will, und wenn er das nicht kann, dann wird halt gestreikt, und alle anderen Verwaltungsbeamten, die zumindest den gleichen anstrengenden Dienst versehen haben, erst mit 61,5 Jahren in Pension gehen können. Also das kann es doch in Zukunft nicht sein.

Auch in diesem Bereich sind Reformen notwendig, und die Bevölkerung ist darüber entsprechend aufzuklären. Ich glaube, dass sie kein Verständnis dafür hat, wenn in solchen Situationen Streiks durchgeführt werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.32

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Dr. Sickl. – Bitte, Frau Minister.

12.32

Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Elisabeth Sickl: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich erlaube mir, doch ganz kurz darauf einzugehen, was Frau Abgeordnete Petrovic vorgebracht hat, denn ich kann es nicht dabei bewenden lassen, dass hier falsche Zahlen sehr einseitig in den Raum gestellt werden.

Sie hat davon gesprochen, wie es um die Rechtssicherheit bestellt ist, weil hier einige Änderungen der Anträge erfolgt sind. Das ist doch das Wesen der politischen Arbeit, dass man in der Diskussion speziell auch auf Argumente des Andersdenkenden eingeht und bereit ist, diesen Rechnung zu tragen. Ich möchte gerade an die Opposition appellieren, zu erkennen, wie klar sich die Koalition dazu bekennt, die Zusammenarbeit mit Ihnen zu suchen, denn der abgeänderte § 255 Abs. 4, in den der Wunsch nach 120 Kalendermonaten statt, wie von uns vorgesehen, 144 Kalendermonaten eingebaut wurde, zeigt doch deutlich unsere Bereitschaft zu konstruktiven Gesprächen, unsere Bereitschaft, Argumente auch von Ihrer Seite aufzunehmen.


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