Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 82

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke der Frau Berichterstatterin.

Am Schluss wird die Abstimmung – wie in solchen Fällen üblich – in der Fassung der Druckfehlerberichtigung erfolgen.

Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Verzetnitsch. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Herr Präsident Verzetnitsch muss jetzt zustimmen, dieser schönen Aktion!)

13.26

Abgeordneter Friedrich Verzetnitsch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Frau Bundesminister! Wir haben heute über Ihre Regierungsvorlage und über den Abänderungsantrag zur "Aktion Fairness" abzustimmen.

Abgeordneter Trinkl hat heute gemeint: Messt die Regierung an den Taten! – Ich bin der Überzeugung, dass Ihre Fundamental-Mogelpackung den Titel "Aktion Fairness" sicher nicht verdient (Beifall bei der SPÖ), vor allem deswegen nicht verdient, weil das aus meiner Sicht auch eine Beleidigung der mehr als 300 000 Österreicherinnen und Österreicher ist, die in diesem Lande die Forderungen der "Aktion Fairness" tatsächlich unterstützt haben. Sie werden mit dieser Vorlage auch nicht Ihre vollmundigen Versprechungen und Zusagen aufrechterhalten können.

Frau Bundesminister Sickl, die noch anwesend ist, hat vor kurzem Herrn Dumberger von den Bau- und Holzarbeitern versprochen, dass es zu keiner Verschlechterung beim Bauarbeiter-Urlaubsrecht kommt. Herr Abgeordneter Tancsits hat Ähnliches gesagt. Die Abstimmung wird ein Offenbarungseid sein, sie wird zeigen, ob der ÖAAB zum Österreichischen Arbeitsrechtsabbaubund mutiert oder ob er seiner bisherigen Zielsetzung tatsächlich gerecht wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist nach wie vor wie in einer Lotterie. Man könnte das ja hier fortsetzen: Arbeiter, Angestellter, Arbeiter, Angestellter, weil nicht das Tätigkeitsmerkmal entscheidend ist, sondern einzig und allein die Zuordnung der Unternehmer darüber entscheidet, ob jemand Arbeiter oder Angestellter ist. Ich bezeichne es als unfair, über Fairness zu sprechen, wenn zum Beispiel bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Ihrer Regierungsvorlage und in Ihrem Abänderungsantrag nach wie vor ein Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten aufrechterhalten wird. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger. )

Es ist unfair, meine sehr geehrten Damen und Herren, von Fairness zu reden, wenn bei der Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung nach wie vor Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten gegeben sind. Gleicher Anlassfall – die Bezeichnung ist entscheidend. Nicht die Tätigkeit, nicht irgendein messbares Instrument, sondern der Name entscheidet darüber (Ruf bei den Freiheitlichen: 30 Jahre haben Sie Zeit gehabt!), ob jemand Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung bekommt oder nicht. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler. )

Meine Damen und Herren! Wir können gerne darüber reden, wer verhindert hat. Mitglieder der Bundesregierung, die sich heute präsentiert, haben ja auch der vorherigen Bundesregierung angehört. Damals war es ganz interessant zu hören, sowohl vom damaligen Herrn Vizekanzler als auch vom damaligen Herrn Wirtschaftsminister: Änderungen im Zusammenhang mit der "Aktion Fairness" kann es nur dann geben, wenn die Wirtschaftskammer zustimmt. Da gab es kein Drüberfahren. – Jetzt ist das Drüberfahren angesagt! Da interessieren die Argumente nicht, Drüberfahren ist die Parole dieser neuen Bundesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Daher bin ich überzeugt davon, dass es unfair ist, von Fairness zu reden, wenn in Ihren Anträgen zum Beispiel keine Regelung hinsichtlich der Kündigungsfristen vorgesehen ist. Genauso ist es unfair, von Fairness zu reden, wenn bei den Sonderzahlungen nach wie vor ein Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten besteht. Und besonders unfair finde ich – aber wirtschaftlich ganz interessant – Ihr Vorgehen bei der Gegenfinanzierung.


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