Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 30. Sitzung / Seite 123

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Sie können von Ihrer Arbeit nicht überzeugt sein, wenn Sie nur ein bisschen etwas von Lohnverrechnung verstehen. Es wurde hier gesagt, dass Arbeiter und Angestellte gleichgestellt worden sind. (Abg. Schwarzenberger: Gott sei Dank!) Ich weiß nicht, wovon Sie reden, denn die Praxis zeigt etwas ganz anderes.

Ein Beispiel: Es wird jetzt im Krankheitsfall angeblich – angeblich, Herr Minister – eine Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten geben. (Abg. Schwarzenberger: Nicht angeblich, sondern tatsächlich!) Das entspricht nicht der Realität, Herr Kollege. Wenn Sie einen Funken Ahnung von Personalverrechnung und einen Funken Ahnung von dem Gesetz, das in der Personalverrechnung sozusagen umgesetzt wird, hätten, wüssten Sie, dass ein Angestellter nach einem Krankheitsfall nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung, also ohne Krankenstand, einen völlig neuen Anspruch in voller Höhe erwirbt. Beim Arbeiter ist das nicht so. Ein Arbeiter erwirbt diesen Anspruch innerhalb eines Dienstjahres. – Und das nennen Sie Gleichstellung? Wie geht denn das? Da ist Erklärungsbedarf gegeben, Herr Minister. Aber Sie melden sich ja sicher noch zu Wort und werden mir das erklären.

Oder: Gleichstellung in Bezug auf Kündigungsfristen. – Meine Damen und Herren! Nehmen wir zwei Arbeitnehmer: einen Magazineur – Arbeiter – und eine Schreibkraft – Angestellte. Beide sind zehn Jahre im Betrieb. Wollen Sie ernsthaft sagen, dass diese beiden Personen im Kündigungsfall dieselben Kündigungsfristen haben? – Sie sagen es nicht, weil Sie wissen, dass es ohnehin nicht stimmt. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)

Oder: Es wurde jetzt im Arbeitslosenversicherungsgesetz eine Änderung vorgenommen, wonach arbeitslose Menschen, die im Zeitraum von 25 Jahren 15 Arbeitsjahre erworben haben, einen Anspruch auf 1,5 Jahre Arbeitslosengeld haben. Meine Damen und Herren! Wie schaut das für einen 42-Jährigen aus, der ebenfalls in den letzten 25 Jahren 15 Jahre lang ein Dienstverhältnis gehabt hat? – Dieser arbeitslose Mann oder diese arbeitslose Frau hat nur 52 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld. – Selbst in der Arbeitslosenversicherung haben Sie die Ungleichstellung weiterhin aufrechterhalten und zusätzlich zementiert.

Oder, sehr geehrte Damen und Herren: Wie halten Sie es denn damit, dass Arbeiter sich Urlaub nicht dann nehmen können, wenn sie in Urlaub gehen wollen, und dass es sehr viele Arbeiter gibt, denen der Urlaub verfällt, wenn sie das Dienstverhältnis beenden? (Abg. Steibl: Stimmt ja alles nicht! Das sind Unterstellungen!) Es gibt praktisch keine Abgeltung mehr für einen entfallenen Urlaub. Angestellte hingegen werden es immer schaffen, ihren Pflichturlaub irgendwann zu konsumieren und nicht verfallen zu lassen – darauf können Sie sich verlassen.

Oder: Entgeltfortzahlungsgesetz. Herr Minister! Der 2,1-prozentige Entgeltfortzahlungsbeitrag, der bisher an den Fonds bezahlt worden ist, läuft mit 1. Oktober 2000 mehr oder weniger aus. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Ja!) – Ja. Herr Minister, und jetzt meine Frage: Können Sie mir irgendein Gesetz nennen, das rechtfertigt und in dem steht, was mit dem Geld dann geschieht? – Das weiß kein Mensch, das werden wir dann schon sehen.

Was soll denn das, Herr Minister? – Wenn Sie mit Stichtag 1. Oktober 2000 noch einen Überschuss in diesem Topf haben, dann müssen Sie jetzt, bei dieser Gesetzesänderung, klären, was mit diesem Überschuss zu geschehen hat! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Und das ist jetzt, in diesem Gesetz, festzuschreiben, und im Budgetabschluss für das Jahr 2000 muss dann nachvollziehbar sein, wo das Geld geblieben ist. Aber zu sagen: Jetzt haben wir Geld, aber was wir damit tun, geht euch alle miteinander nichts an, das werden wir uns schon irgendwie intern ausmauscherln!, Herr Minister, das geht nicht.

Sie haben es bewusst verabsäumt, klarzustellen, was mit diesem Überschuss geschieht. Ich weiß auch, warum Sie es nicht in das Gesetz geschrieben haben: Sie wollen damit wieder ein Körberlgeld für Unternehmen schaffen, indem Sie ihnen das Geld zurückzahlen. Sie sind aber noch nie auf die Idee gekommen, dass Sie, wenn Sie Überschüsse im Familienlastenausgleichsfonds hatten, diese Überschüsse an die DienstnehmerInnen, die diese einbezahlt haben, zurückbezahlt haben. Das gilt auch für andere Leistungen, unabhängig davon, ob Töpfe aufgelöst werden oder nicht.


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